Häufig gestellte Fragen
Frage 1: Was ist der Emissionskataster Tirol?
Ein Emissionskataster dient dazu, die wichtigsten anthropogenen (durch den Menschen verursachte) Emissionen in einem räumlich (geographisches Informationssystem GIS) und zeitlich (Bezugszeitraum) gegliederten Verzeichnis zu erfassen. Er stellt ein Planungsinstrument zur Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach § 9a Immissionsschutzgesetz Luft (IG - L)1 dar. In deren Umsetzung werden konkrete Luftreinhaltemaßnahmen vorgeschrieben.
Weiters dient ein Emissionskataster als verwaltungstechnische Anwendung für die Dokumentation und Weiterverwendung emissionsrelevanter und teilweise energetischer Daten (z. B. für Immissionsprognosen). Die Erfassung der Emissionsdaten dient zum besseren Verständnis von Ursache, Quelle, Ausmaß und Wirkung von Emissionen. Somit soll eine gezielte Umsetzung von Maßnahmenplanungen zur Reduktion luftverunreinigender Substanzen ermöglicht werden.
1Immissionsschutzgesetz – Luft, Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Berggesetz 1975, das Abfallwirt-schaftsgesetz und das Ozongesetz geändert werden (Immissionsschutzgesetz – Luft, IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997 i. d. g. F.
Frage 2: Welche Bereiche umfasst der Emissionskataster Tirol?
Ein Emissionskataster kann nach verschiedenen Sektoren eingeteilt sein. In der ersten Anwendung des Emissionskatasters Tirol waren dies die 4 Hauptsektoren Gewerbe & Industrie, Hausbrand, Verkehr und Landwirtschaft.
Nach der Umstellung auf das System emikat.at sind nun wesentlich detailliertere Auftrennungen nach Verursachergruppen möglich, wobei Einteilungen nach SNAP (Selected Nomenclature for sources of Air Pollutants), NFR (Nomencature For Reporting, Berichtsformat der Wirtschaftskommission der vereinten Nationen (UNECE)) oder einer Reihe anderer Formate vorgenommen werden können.
Darüber hinaus ist es möglich, Darstellungen nach einzelnen Emittentengruppen vorzunehmen z. B. für den Straßenverkehr oder die Haushalte.
Frage 3: Welche Luftschadstoffe werden im Emissionskataster Tirol erfasst und auf welche Rechtsbasis stützen sich die Erhebungen?
Die erfasste Luftschadstoffpalette wurde mit der Implementierung von emikat.at erweitert. Weiterhin sind Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2), Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMHC), Ammoniak (NH3), Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Grobstaub (Total Suspended Particulates, TSP), Feinstaub (Particulate Matter 10, PM10), Feinststaub (Particulate Matter 2,5, PM2,5) sowie Methan (CH4) erfasst.
Neu hinzu gekommen sind Benzol, organischer Kohlenstoff (Black Carbon, BC), erneuerbarer sowie nicht erneuerbarer Anteil am CO2, F-Gase (fluorierte Treibhausgase), Formaldehyd (HCHO), Chlorwasserstoff (HCl), Fluorwasserstoff (HF), Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), Polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK4), PCDD/F (Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane), Schwefelhexafluorid (SF6), ein breites Spektrum von Schwermetallen, sowie Toluol und Xylol.
Die Grundlagen für die Erstellung des Emissionskatasters finden sich in § 9 IG - L und in der nach dieser Gesetzesbestimmung erlassenen Emissionskatasterverordnung1. Die Auskunftspflicht betreffend Befragungen hinsichtlich Datenerhebungen finden sich im IG - L, § 9 Abs. 3.
1Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Inhalt und Umfang der Emissionskataster (Emissionskatasterverordnung), BGBl II Nr. 214/2002 i. d. g. F.
Frage 4: Wie wurden die einzelnen Sektoren im Emissionskataster erhoben und berechnet?
Für den Sektor Gewerbe & Industrie gab es im Jahr 2011 wie bereits im Jahr 2011 eine Befragungsaktion des Landes Tirol, in welcher die Betriebe und Unternehmen Tirols gebeten wurden, die Emissionskatastererstellung für das erste Fortschreibungsjahr 2010 mit ihren Angaben zu unterstützen.
Die rechtliche Grundlage dazu findet sich im IG - L, § 9, Abs. 3:
(3) (...) Soweit erforderlich, haben Betreiber von Anlagen (§ 2 Abs. 10) dem Landeshauptmann auf Verlangen Auskünfte über vorhandene Meßergebnisse sowie über vorhandene emissionsbezogene Daten, wie Menge, Art und Zusammensetzung der Brennstoffe und Produktionsmittel und emissionsmindernde Vorkehrungen, zu erteilen.
Die Befragung betraf Heizungs-/Kühlungs-, Kessel- und sonstige Anlagen sowie eingesetzte Energieträger, Lösungsmittelanwendungen, Offroad-Fahrzeuge, Tankstellen sowie den Umsschlag von mineralischen Rohstoffen1. Die Betriebe wurden auf dem Postweg oder per e-Mail kontaktiert und gebeten, die für sie zutreffenden Unterlagen - siehe Erhebung 2010 - herunterzuladen und ausgefüllt zu retournieren.
Die so erhobenen Arbeitsstätten wurden mit ihren Emissionsfrachten als Punktquellen erfasst, die übrigen Betriebe und Unternehmen wurden als sogenannte Flächenquellen einer statistischen Hochrechnung unterworfen, um auf die Gesamtheit der Emissionen des Sektors Gewerbe und Industrie schließen zu können. Die Berechnung dieser Emissionsfrachten erfolgte neben aktivitätsbezogenen Emissionsfaktoren über betriebs- und anlagenspezifische Daten wie Abgasvolumenströme, Schadstoffkonzentrationen, Anlagenleistungen und Betriebsstunden. Derartige Informationen konnten z. B. Emissionserklärungen entnommen werden.
Die Emissionen des Hausbrandes wurden für das Jahr 2005 auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung aus dem Jahr 2001 mit Hilfe eines Modells berechnet. Mit Hilfe dieses Modells, welches zuvor bereits für die Ermittlung der Emissionsfrachten von Gebäuden und Wohnungen der Stadtgemeinde Klosterneuburg2 herangezogen wurde, wurden zunächst Endenergiemengen berechnet und mittels entsprechender Emissionsfaktoren die zugehörigen Emissionsfrachten ermittelt. Für das erste Fortschreibungsjahr 2010 wurden die Emissionsfrachten in einer externen Berechnung für Gesamttirol ausgewiesen.
Die Emissionsfrachten aus der Landwirtschaft wurden für das Basisjahr 2005 sowie für das erste Fortschreibungsjahr 2010 mittels Datenbeständen aus der Agrarstrukturerhebung berechnet. Über entsprechende Bestandszahlen konnten die Emissionsfrachten der Viehhaltung ermittelt werden, Informationen über die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen ermöglichten über die Art der Kulturfläche sowie den kulturflächenspezifischen Dieseleinsatz landwirtschaftlicher Fahrzeuge Aussagen über Staubemissionen durch landwirtschaftliche Feldbearbeitung, sowie über die motorbedingten Emissionsfrachten der Landwirtschaft.
Für die Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs wurde des Verkehrsmodell 2005 als Grundlage herangezogen. die genauen Inhalte des Modells und dessen Spezifika können Sie auf der Website der Abteilung Verkehrsplanung nachlesen.
1Die Berechnung der Emissionsfrachten aus dem Umschlag von mineralischen Rohstoffen (Schottergruben, Steinbrüche) erfolgt auf Basis der Daten einer gesonderten Erhebung dieses Sektors - der mineralrohstoffverarbeitende Sektor wurde deshalb bisher nicht in Erhebungen kontaktiert.
2Wonka, E., Annegg, T., Emissionskataster Hausbrand für die Stadtgemeinde Klosterneuburg auf der Basis von Planquadraten
Frage 5 : Was sind Aktivitäten und Emissionsfaktoren?
Eine Aktivität stellt bei der Berechnung von Emissionsfrachten denjenigen Prozess dar, auf den sich eine Emission bezieht, oder anders gesagt, eine Emissionsfracht eines bestimmten Luftschadstoffes entstammt einem Vorgang, der als Aktivität bezeichnet wird. Das kann z. B. eine Verbrennung von kohlenstoff- und stickstoffhaltigen Substanzen (z. B. Erdöl, Brennholz, etc.) sein, wodurch z. B. CO2 und NOx entstehen, oder das Lackieren eines Bauteiles, wobei leicht flüchtige Kohlenwasserstoffe aus Lösungsmitteln an die Umgebung abgegeben werden.
Ein Emissionsfaktor quantifiziert die Menge einer bestimmten Substanz, die bei einem definierten Prozess an die Umgebung abgegeben wird - z. B. kg CO2 pro Kubikmeter verbranntem Erdgas. Der repräsentative Emissionsfaktor stellt einen Durchschnittswert über prozessspezifische Merkmale dar.
Bei Verbrennungsvorgängen etwa fließen Parameter wie das Anlagenalter, unterschiedliche Lastzustände, Wartung und Pflege der Anlage oder die Feuchtigkeit des Brennstoffes in die Erstellung der Emissionsfaktoren ein. Da diese Parameter Schwankungen unterliegen, sind Emissionsfaktoren als nationale Mittelwerte über einen bestimmten Querschnitt von Anlagen oder Prozessen zu betrachten.
Frage 6: Muss mein Unternehmen bei den Erhebungen zum Emissionskataster Tirol verpflichtend mitmachen?
Das Immissionsschutzgesetz - Luft, IG-L, BGBl. I Nr. 115/1997, regelt in § 9 Abs. 3:
"(...) Soweit erforderlich, haben Betreiber von Anlagen (§ 2 Abs. 10) dem Landeshauptmann auf Verlangen Auskünfte über vorhandene Meßergebnisse sowie über vorhandene emissionsbezogene Daten, wie Menge, Art und Zusammensetzung der Brennstoffe und Produktionsmittel und emissionsmindernde Vorkehrungen, zu erteilen."
Vor diesem Hintergrund werden Unternehmen, Betriebe und Arbeitsstätten höflichst ersucht, Datenerhebungen bestmöglich zu unterstützen und damit einen hohen Qualitätsstandard für die regionale Umweltplanung zu gewährleisten.
Frage 7: Welche Fragen werden den Betrieben und Unternehmen Tirols künftig bei Erhebungen gestellt?
Die künftigen Erhebungen zum Zweck der Aktualisierung des Emissionskatasters nach § 9 IG - L laufen elektronisch und online ab. Dabei wird jeweils eine Emittentengruppe erhoben, z. B. die Sachgütererzeugung oder die Beherbergungsbetriebe.
Befragt wird zu verschiedenen, emissionsrelevanten betrieblichen Vorgängen, Tätigkeiten und technischen Einrichtungen. Bei vielen Betrieben ist jedoch die Raumwärmebereitstellung und die Bereitung des Warmwassers der zentrale, emissionsrelevante Vorgang. Deshalb ist die Angabe aller Daten, welche mit der Beheizung und Warmwasserbereitung des entsprechenden Betriebes zu tun haben, vielfach der wichtigste Punkt der Befragung.
Daneben werden auch Fragen zur weiteren Energieversorgung (elektrischer Strom) gestellt, die von ebenso großer Bedeutung sind.
All diese Fragen sind vor allem auch vor dem Hintergrund des Zieles von TIROL 2050 und der Abbildbarkeit des Einsatzes erneuerbarer Energieträger von enorm großer Wichtigkeit, um die Erreichbarkeit der Verbesserungen auf dem Raumwärme- und Energiebereitstellungssektor darstellen zu können.
Die Befragungen werden sch je nach befragter Emittentengruppe unterscheiden, lassen sich jedoch grob in die folgenden Abschnitte gliedern:
- Allgemeines, Angaben zur Arbeitsstätte und zum Betreiber:
Hier sind allgemeine Daten anzugeben: Betreiber- und Kontaktdaten der Inhaberin oder des Inhabers des Unternehmens sowie die Kontaktdaten einzelner Betriebssstandorte (Arbeitsstätten). - Elektrischer Strom:
In diesem Fragenblock geht es um die Versorgung der jeweiligen Arbeitsstätte mit elektrischer Energie, v. a. auch darum, WIE diese Energie bereitgestellt und wieviel davon jährlich zu welchen Zwecken eingesetzt wird. - Heizungsanlagen:
Bei diesem so wichtigen Kernteil der Befragung geht es wie zuvor erwähnt um die Art der in Arbeitsstätten installierten Heizungsanlagen, deren Alter und installierte Leistung sowie um den jährlichen Verbrauch an Energieträgern mit den zugehörigen Einheiten (z. B. Liter Heizöl extra leicht oder Kubikmeter Erdgas etc.).
Je nach Emittentengruppe werden darüber hianus weitere, branchenspezifische Fragen gestellt, die es in weiterer Folge ermöglichen sollen, gesicherte Aussagen über die Energieeinsätze sowie die Emissionsausstöße von Arbeitsstätten tätigen zu können.
Frage 8: Muss mein Unternehmen jedes Jahr Daten zur Emissionskatastererstellug angeben?
Die Emissionskatasteraktualisierung nach IG - L muss in mindestens fünfjährigen Abständen erfolgen.
Die Emissionskatasterverordnung, BGBl. II 214/2002, beinhaltet betreffend diese Frage unter "Fortschreibung", § 8 :
"Ein gemäß dieser Verordnung erstellter Emissionskataster ist jedenfalls alle fünf Jahre zu aktualisieren. Diese Fortschreibung des Emissionskatasters ist solange fortzusetzen, bis die im Maßnahmenkatalog vorgesehenen Maßnahmen im betreffenden Sanierungsgebiet umgesetzt worden sind und das Sanierungsziel nachweislich erreicht worden ist."
Mit dem neunen Emissionsmanagementsystem EDMS sollen künftig zwar jährlich Befragungen durchgeführt werden, nachdem jedoch bei jeder Befragung eine andere Emittentengruppe ausgewählt wird, ist zu erwarten, dass ein und dieselbe Branche nicht 2 x innerhalb von 5 Jahren einer Aktualisierung unterzogen wird.
Frage 9: Was ist zu tun, wenn das Unternehmen nicht mehr existent ist, umgewandelt, verkauft oder verpachtet wurde?
Sollte das angeschriebene Unternehmen unter der angegebenen Kontaktadresse nicht mehr existieren, umgewandelt, verkauft oder verpachtet worden sein, so wird höflichst darum gebeten, die Unterlagen an die jeweils verantwortliche Person weiterzuleiten.
Sofern sich das betreffende Unternehmen im Konkurs befindet und z. B. ein Masseverwalter eingesetzt wurde, wird höflichst ersucht, uns hier eine entsprechende Meldung zu machen, damit die Erhebung für die betreffende Arbeitsstätte ausgesetzt werden kann.
Frage 10: Wie werden die einlangenden Daten aus den Erhebungen qualitätsgesichert?
Die einlangenden Informationen aus den Erhebungen werden vor dem Eingang in die Emissionsberechnung entsprechend qualitätsgesichert. Dabei durchaufen die von den Betrieben und Unternehmen angegebenen Daten bestimmte Prüfroutinen - sogenannte Plausibilitätsprüfugen. Diese zeigen, ob Datenangaben innerhalb oder außerhalb tolerierbarer Bereiche liegen. Die Angaben werden dazu in definierte Verhältnisse zueinander gesetzt, oder mit Referenzwerten verglichen. Dazu ein Beispiel:
Eine Firma gibt an, daß ein Heizkessel mit einer Leistung von 80 Kilowatt mit 10.400 Liter Heizöl extra-leicht beheizt wurde und insgesamt 1.600 Stunden im Betrieb stand. In wie weit diese Werte in gültiger Relation zueinander stehen, zeigt die Plausibilitätsprüfung:
80 Kilowatt ergeben multipliziert mit 1.600 Betriebsstunden und dividiert durch 10 kWh/l 12.800 kWh, die theoretisch maximal und ohne Verluste aus der eingesetzten Heizölmenge gewonnen werden können. Nachdem der Betrieb einen Verbrauch von 10.400 Litern Heizöl angegeben hat und dieser Wert innerhalb einer Spanne von ± 25 % liegt, wird die Angabe als plausibel ausgewiesen und fließt somit in die Emissionsberechnug ein.
Frage 11: Wie wird die Reduktion der Emissionsfrachten durch Abscheideverfahren für Luftschadstoffe in den Tiroler Betrieben und Unternehmen berücksichtigt?
Angaben von Betrieben und Unternehmen über installierte Abscheideverfahren zur Reduktion von Luftschadstoffen werden entsprechend dem jeweils vorhandenen, technischen Verfahren berücksichtigt. Falls nicht ohnehin durch entsprechende Unterlagen bestätigt, fließt die Abscheideleistung vorhandener Abscheideverfahren für feste, flüssige und gasförmige Luftschadstoffe anhand von Erfahrungswerten aus der Technik1 in die Berechnung ein.
6Emissionsfaktoren-Handbuch Emissionserklärung 2004 Baden-Württemberg, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg, Groberfeld 3, Karlsruhe, www.umeg.de
Frage 12: Auf welcher Basis erfolgt die Berechnung der Emissionsfrachten des Sektors Hausbrand?
Die Berechnung der Hausbrandemissionen erfolgt auf Basis der Daten der Gebäude- und Wohnungszählung 2001 sowie der Registerzählung 2011. Zusätzlich fließen in die Berechnung Daten der Wohnbauförderung ein (z. B. informationen über die Sanierung von Gebäuden).
Wesentliche Merkmale für die Berechnung des Hausbrandes sind die Wohnnutzfläche, die im jeweiligen Gebäude oder der entsprechenden Wohneinheit vorhandene Heizungstechnologie sowie die eingesetzte Brennstoffart. Über weitere gebäudespezifische Merkmale (z. B. das Gebäudealter) sowie meteorologische Kenndaten (Heizgradtage HGT20/12) wird der jährliche Endenergiebedarf je Wohneinheit und Gebäude ermittelt.
Davon ausgehend werden über entsprechende Emissionsfaktoren für die existierenden Energiebereitstellungssysteme und die darin eingesetzten Energieträger die Emissionsfrachten ermittelt. Die Darstellung von Emissionsfrachten kann dzt. bis auf die Ebene von Zählsprengeln erfolgen.
Frage 14: Wie werden die Emissionen des Sektors Verkehr ermittelt?
Die Emissionsfrachten des Sektor Verkehr des Emissionskatasters Tirol für das Fortschreibungsjahr 2010 wurden nach einer umfangreichen Aktualisierung des Verkehrsmodells Tirol neu berechnet.
Die Daten des Linienverkehrs referenzieren auf den GIP-Straßengraphen der Tiroler Landesregierung mit Stand 2010. Die Angaben für den DTV (durchschnittlichen täglichen Verkehr) an den Streckenabschnitten bilden den Verkehr an einem durchschnittlichen Werktag im Mai 2010 ab. Die DTV-Daten stammen aus dem VISUM-Verkehrsmodell für Tirol (auf der Software der Firma PTV AG Version 15.xx), welches ein klassisches 4-Stufen-Modell (Erzeugung, Verteilung, Moduswahl, Umlegung) darstellt.
Die Umlegungsergebnisse des Modells bilden die Verkehrssysteme LkwÄ (Lkw-ähnlich) und PkwÄ (Pkw-ähnlich) ab. Die Nachfragematrizen für die Nachfrage des LkwÄ Verkehrs entstammen dem Verkehrsmodell Österreich und werden somit von einer externen Datenquelle zugespielt und im Verkehrsmodell Tirol lediglich umgelegt.
Kalibriert wurde das Modell an ca. 150 Querschnitten, an welchen das Land Tirol automatische Zählstellen betreibt. Diese 150 Zählstellen wurden mittels linearer Referenz auf das hochrangige Netz des Modells gematcht. Über dieses Matching war es in weiterer Folge möglich, neben der Kalibrierung auch die Aufsplittung in die von emikat.at benötigten Verkehrssysteme sowie die Hochrechnung von DTVw (durchschnittlicher, täglicher Werktagsverkehr) auf JDTV (JDTV-Jährlicher Durchschnittlicher Täglicher Verkehr) zu bewerkstelligen.
Beim Linienverkehr wurden die Umlegungsergebnisse des Modells auf Querschnittsbasis weiterverarbeitet. Die Daten für den Flächenverkehr (Verkehr, welcher aufgrund der Generalisierung des Straßennetzes nicht auf dem Graphen des Modells abgebildet werden kann) stammen ebenfalls aus dem Verkehrsmodell Tirol.
Da die Zonierung des Modells kleiner als die Gemeindegebiete (ca. 900 Bezirke vs. 279 Gemeinden) ist, wird ein Teil des Gemeindebinnenverkehrs im Linienverkehr bereits mitberücksichtigt, weshalb das Verkehrsaufkommen innerhalb der Gemeinden bzw. des Flächenverkehrs verhältnismäßig gering ausfällt. Die Fahrzeugbestandsdaten beziehen sich auf das den KFZ-Bestand im Jahr 2014. Nachstehend findest sich eine Tabelle mit den Frachten für die wichtigsten Luftschadstoffe und Treibhausgase des Sektors Verkehr in Tirol für das Bezugsjahr 2010.
Frage 15: Wie werden die Emissionsfrachten aus der Landwirtschaft berechnet?
Bei der Berechnung der Emissionsfrachten aus dem Sektor Landwirtschaft wird für den Einsatz landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Maschinen zunächst der Dieselverbrauch über die Agrardieselverordnung1 abgechätzt. Über die Mineralölsteuerrückvergütung kann hierdurch die jährlich verbrauchte Dieselmenge erhoben werden (Angaben von durchschnittlichen Verbräuchen pro Hektar für die Bearbeitung von unterschiedlichen Kulturflächen), diese ermöglicht eine Emissionsberechnung für die Emissionsausstöße der landwirtschaftlichen Fahrzeuge.
Die Emissionsfrachten aus der landwirtschaftlichen Feldbearbeitung werden in Verbindung mit der digitalen Katastralmappe ermittelt. Über Emissionsfaktoren [g*Luftschadstoff/kWh] werden die entsprechenden Emissionsfrachten je nach genutzter Fläche (Hutweiden, Ackerland, Kulturweiden, Streuwiesen, u. a.) berechnet.
Auch die landwirtschaftliche Tierhaltung verursacht Emissionen. Im Speziellen werden hier die verdauungsbedingten Methanemissionen (CH4) aus der Viehhaltung berücksichtigt, sowie die Ammoniak- (NH3), Feinstaub- (PM10), und Lachgasemissionen (N2O). Die Emissionsberechnung für den Sektor Landwirtschaft erfolgt auf Gemeindebasis über die der jeweiligen Gemeinde zugeordneten landwirtschaftlichen Flächen.
1Verordnung des Bundesministers für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Vergütung der Mineralölsteuer für Agrardiesel (Agrardieselverordnung), BGBl. II Nr. 506/2004 i. d. g. F.
Frage 16: Was passiert mit den Daten des Emissionskatasters Tirol?
Die Daten des Emissionskatasters Tirol dienen als Grundlage für die Erstellung und Evaluierung von Maßnahmenprogrammen nach § 9a IG - L. Weiters werden Daten für spezeilelle Projekte weitergegeben, etwa für SINFONIA oder die Erstellung des Tiroler Energiemonitoring-Berichtes sowie zur Unterstützung universitärer Forschungsprojekte.
Da es sich hier oftmals um personenbezogene Dateninhalte handelt, ist die Form einer Datenweitergabe aus dem Emissionskataster Tirol immer vorher abzuklären. Für einzelne Projkete sind teilw. auch vertragliche Regelungen betreffend die weitere Verwendung der Daten notwendig.
Datenveröffentlichungen im Internet des Landes erfolgen jedenfalls immer nur in aggregierter Form, d. h., dass keine Rückführbarkeiten auf einzelne Verursacher gegeben sind.
Frage 17: Wie und in welcher Form werden Daten aus dem Emissionskataster Tirol veröffentlicht?
Die Darstellung von Emissionsdaten erfolgt tabellarisch oder in Form von in thematischen Landkarten anhand von aggregierten Rasterzellen (Quadrate). Rückschlüsse auf die Emissionen einzelner Verursacher sind nicht direkt möglich, da innerhalb einer Rasterzelle Emissionsfrachten aus allen Sektoren aufsummiert werden und Rückführbarkeiten auf einzelne Punktquellen nicht gegeben sind.
Ergebnisse von Emissionsberechnungen können auf der Website der Abteilung Geoinformation des Landes Tirol eingesehen werden, einzelne Auswertungen oder Darstellungen für bestimmte Zwecke können Sie hier anfragen.