Landesstraßen
Leistungserbringung im Bereich Liegenschaften der Landesstraßen
Im Bereich Liegenschaften der Landesstraßen werden folgende Aufgaben bzw. Leistungen erbracht:
- Verkäufe von Grundstücken, welche im Bereich der Verwaltung des Landes Tirol stehen (Landesstraßenverwaltung)
- Errichtung von Kauf-, Tausch- sowie Dienstbarkeitsverträgen, welche im Zuge des Verkaufes von Straßengrundstücken bzw. durch Errichtung und Verbauung von Straßenanlagen (siehe dazu auch Tiroler Straßengesetz) zur grundbücherlichen Durchführung notwendig sind
- Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
- Einholung von Genehmigungen hinsichtlich der Bestimmungen der Tiroler Bauordnung (Teilungsbewilligung, Widmungsbestätigung usw.), sowie der Bestimmungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes und des Grunderwerbsteuergesetzes
- Grundbücherliche Durchführung von Löschungen von Enteignungsanmerkungen und Dienstbarkeiten, welche zugunsten des Landes Tirol, Landesstraßenverwaltung, einverleibt sind
- Erstellen von Freistellungs,- Zustimmungs- und Löschungserklärungen
- Vorbereitungen zur Durchführung von Teilungsplänen nach den Bestimmungen der §§ 15ff Liegenschaftsteilungsgesetz LiegTeilG
- Unterstützung zur Führung der Straßen- und Bahndatenbank des Landes Tirol
- Kontaktperson bei Grundbuchsangelegenheiten als Vertreter der Landesstraßenverwaltung
- Koordination im Zusammenhang mit Grunderwerbssteuer und Immobilienertragssteuergesetz
- Abwicklung rechtlicher Angelegenheiten der Landessstraßenverwaltung mit der innerhalb des Landes Tirol zuständigen Rechtsabteilung
Nachstehend finden Sie eine Übersichtskarte der Tiroler Landesstraßen (zum Vergrößern bitte auf die Karte klicken):
Hinweis zum Kauf von Landesstraßengrund
Ansuchen zum Kauf von Landesstraßengrund können formlos unter Angabe von Adresse, Zweck, sowie der Grundstücksnummer und der Katastralgemeinde des kaufgegenständlichen Grundstückes eingereicht werden.
Fachbereich Liegenschaftsverwaltung
Der Fachbereich Liegenschaftsverwaltung (siehe MitarbeiterInnen) in der Abteilung Geoinformation ist zuständig für alle Aufgaben betreffend die Verwaltung des öffentlichen Wassergutes, der Verbücherung von Liegenschaften und Rechten der Landesstraßen sowie die rechtliche Durchführung von Verkäufen von Restgrundstücken der Landesstraßen.