Landesgrenze zu Vorarlberg
Durch die Unabhängigkeitserklärung Vorarlbergs vom 3.11.1918 wurden die Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Feldkirch und Bludenz aus der Unterordnung unter die Statthalterei Tirol gelöst, womit die Verwaltungseinheit mit dem Land Tirol endete. Bei der nun festgelegten Grenze wurde implizit an den territorialen Bestand dieser Bezirke angeknüpft.
Der konkrete Grenzverlauf zwischen Tirol und Vorarlberg ergibt sich derzeit aus den gesetzlichen Regelungen beider Bundesländer über die Feststellung des Verlaufes der gemeinsamen Landesgrenze und die Instandhaltung der Grenzzeichen. Diese Regelungen finden ihre Grundlage in einer staatsrechtlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG aus dem Jahr 1967, die zwischen den beiden Bundesländern geschlossen wurde. Hierdurch wurde der vermessene und im Gelände vermarkte Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze verbindlich festgelegt.
Durch die staatsrechtliche Vereinbarung wird der Grenzverlauf beschrieben und anhand eines Koordinatenverzeichnisses präzisiert (Art. 1 Abs. 1 der Vereinbarung). Soweit die Landesgrenze in der Mitte von Bächen verläuft, folgt sie auch bei allmählichen natürlichen Änderungen des Wasserlaufes der jeweiligen Mittellinie des Baches (Art. 1 Abs. 2 der Vereinbarung).
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Grenzurkundenwerk inkl. Anlagen
Beilage 1 - Orthofotos
Rechtsquellen
Weiterführende Literatur
Bußjäger, in Bußjäger/Germann/Goldgruber-Reiner (Hrsg), Vorarlberger Landesverfassung (2024), Art. 2 LV
Ranacher, in Bußjäger/Gamper/Ranacher (Hrsg), Tiroler Landesverfassungsrecht (2020), Art. 2 TLO Rz 21
Pernthaler/Lukasser, Das Verfassungsrecht der österreichischen Bundesländer. 8. Vorarlberg (1995) 39ff