Landesgrenze zur Bundesrepublik Deutschland
Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen Österreich und Deutschland (und somit auch die Landesgrenze Tirols zu Deutschland) wird grundlegend vom 1972 abgeschlossenen und mit 1.10.1975 in Kraft getretenen Staatsgrenzvertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Darin wird die Staatsgrenze in acht Grenzabschnitte unterteilt; für Tirol relevant ist dabei der Grenzabschnitt „Scheibelberg-Bodensee“.
Der genaue Grenzverlauf wurde in Teilen jeweils in weiteren Staatsverträgen zwischen Österreich und Deutschland festgelegt, wobei für Tirol die drei Verträge BGBl. Nr. 388/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 2/2008, BGBl. Nr. 633/1993 sowie BGBl. III Nr. 126/2004, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008 relevant sind. Diese Verträge wurden im Anschluss durch übereinstimmende Verfassungsgesetze des Bundes sowie des Landes Tirol durchgeführt.
Der tatsächliche Grenzverlauf im Gelände sowie dessen Vermarkung sind von der durch den Staatsgrenzvertrag eingerichteten Ständigen Gemischten Kommission (welcher auf österreichischer Seite zwei Vertreter des Landes Tirol als Mitglied bzw. Ersatzmitglied angehören) regelmäßig zu überprüfen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Österreich und Deutschland über den Grenzverlauf, welche durch die Regierungen nicht beigelegt werden können, können vor einem von beiden Staaten ad hoc zu bildenden Schiedsgericht geklärt werden.
Rechtsquellen
Staatsverträge
Bundesgesetze
Landesgesetze
Weiterführende Literatur
Ranacher, in Bußjäger/Gamper/Ranacher (Hrsg.), Tiroler Landesverfassungsrecht (2020), Art. 2 TLO Rz. 11