Landesgrenze zur Schweizerischen Eidgenossenschaft
Der Grenzverlauf zur Schweiz ist durch einen im Jahr 1970 abgeschlossenen und mit 16.09.1972 beiderseitig ratifizierten Staatsgrenzvertrag der Republik Österreich mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft geregelt. Da der Staatsgrenzvertrag nicht nur eine authentische Feststellung des Verlaufes der Staatsgrenze beinhaltet, sondern auch eine Grenzänderung, welche den Tiroler Teil der Staatsgrenze betrifft, waren aufgrund der damaligen Verfassungsrechtslage (bis BGBl. Nr. I 2/2008) übereinstimmende Verfassungsgesetze des Bundes und des Landes zur Durchführung zu erlassen. Das ursprüngliche Landesverfassungsgesetz des Landes Tirol wurde mit 1. Juli 2017 im Zuge der Änderung der Landesordnung und einer Bereinigung des Landesverfassungsrechts, durch LGBl. Nr. 53/2017, zu einem einfachen Landesgesetz.
Der Staatsgrenzvertrag hält den Grenzverlauf des Abschnittes zwischen Tirol und dem Kanton Graubünden unter anderem durch eine Grenzbeschreibung und ein präzisierendes Koordinatenverzeichnis fest.
Die Vermarkung der Grenzzeichen sowie deren regelmäßige Überprüfung wurde in einem eigenen Staatsvertrag geregelt. Mit der Organisation und Durchführung der Arbeiten an der Staatsgrenze im Sinne dieses Staatsvertrages wurde die Österreichisch-Schweizerische Grenzkommission betraut. Der Grenzkommission gehören auf österreichischer Seite zwei Vertreter des Landes Tirol als Mitglied bzw. Ersatzmitglied an.
Sollten Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung und Anwendung der Staatsverträge nicht von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten beigelegt werden können, besteht für beide Staaten die Möglichkeit, diese Streitpunkte einem ad hoc zu bildenden Schiedsgericht zu unterbreiten.
Rechtsquellen
Staatsverträge
Bundesgesetze
Landesgesetze
Weiterführende Literatur
Bußjäger, in Bußjäger/Germann/Goldgruber-Reiner (Hrsg), Vorarlberger Landesverfassung (2024), Art. 2 LV
Ranacher, in Bußjäger/Gamper/Ranacher (Hrsg), Tiroler Landesverfassungsrecht (2020), Art. 2 TLO Rz 12