Bodengebundener Rettungsdienst
Mit dem neuen Tiroler Rettungsdienstgesetz 2009 erfolgte eine grundlegende Neugestaltung des öffentlichen Rettungsdienstes in Tirol. Die Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdienstes ist seither eine Landesaufgabe. Die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport kann vom Land nach eigenem Ermessen entweder selbst besorgt oder auf geeignete Rettungseinrichtungenübertragen werden. Zur Festlegung übergeordneter Leistungsziele und der wesentlichen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des öffentlichen Rettungsdienstes stimmt sich das Land mit den an der Finanzierung beteiligten Gemeinden und Sozialversicherungsträgern ab.

Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH
Die Bietergemeinschaft „Rettungsdienst Tirol“ hat gemäß § 3 Abs. 3 Tiroler Rettungsdienstgesetz 2009 den Zuschlag zur Besorgung des öffentlichen Rettungsdienstes erhalten.
Mit 1. 7. 2011 nahm der neu organisierte Rettungsdienst die Arbeit auf. Die „Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH“ bedient sich zur Leistungserbringung der Bezirksstellen des österreichischen Roten Kreuzes und des ÖRK Landesverbands Tirol sowie der Subunternehmer Samariterbund Tirol, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hospitaldienst und Österreichischen Rettungsdienst.
Im Juli 2020 wurde ein neuer Vertrag zwischen dem Land Tirol und der „Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH“ bis 2030 abgeschlossen.
Diese stellen die Ressourcen für den bodengebundenen Rettungsdienst als auch für den qualifizierten Krankentransport. Die 13 in Tirol stationierten Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) werden ebenfalls durch die "Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH" betrieben.
Weitere Informationen finden Sie hier: Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH
Leitstelle Tirol
Die Leitstelle Tirol ist für die gesamte Steuerung, Überwachung, Disposition und Koordination aller rettungsdienstlichen Einsätze im Bundesland Tirol zuständig. Unter rettungsdienstliche Einsätze fallen sowohl Einsätze der Notfallrettung, als auch Einsätze des qualifizierten Krankentransports.
Weitere Informationen finden Sie hier: Leitstelle Tirol GmbH
Qualitätsmanagement
Zur Sicherung der Qualität der Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes hat die Tiroler Landesregierung gemäß Tiroler Rettungsdienstgesetz 2009 mit 01.01.2011 einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) jeweils auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Erstmals in einem österreichischen Bundesland ist damit die Position „Ärztlicher Leiter Rettungsdienst“ (ÄLRD) eingeführt.
Diesem obliegt die medizinisch-fachliche Aufsicht, Koordination und Beratung der beauftragten Rettungseinrichtung. Als Berater des Landes Tirol ist der ÄLRD für die Qualitätssicherung und die kontinuierliche Qualitätsverbesserung in allen Bereichen des Rettungswesens verantwortlich.
Weitere Informationen finden Sie hier: Homepage ÄLRD