Sachverständigentätigkeit
Im Zuge der Sachverständigentätigkeit wird die Landesgeologie in Behördenverfahren in den verschiedensten Rechtsmaterien zugezogen. Dabei ist die Landesgeologie oftmals im Wasserrecht, Naturschutzgesetz, Raumordnungsrecht, Forstrecht, Abfallrecht, Baurecht, Gewerberecht, Eisenbahnrecht, Mineralrohstoffgesetz und in UVP-Verfahren tätig.
Im Zuge der Tätigkeit werden diverse Projekte im Sinne der Vollständigkeit, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit begutachtet und geprüft und die Feststellungen werden in ein Fachgutachten eingearbeitet. Dazu ist meist die Durchführung eines Lokalaugenscheins notwendig. Ein Gutachten besteht aus einem Befund und einem Gutachten im engeren Sinne. Der Befund enthält alle Grundlagen und Feststellungen, die im Zuge der Durchsicht des Projekts und der Erhebungen im Lokalaugenschein erhoben wurden. Im Gutachten im engeren Sinne werden diese befundlichen Feststellungen bewertet. Je nach Ergebnis des Gutachtens können schließlich noch sogenannte Nebenbestimmungen (Auflagen) formuliert werden, welche die Umsetzung des Projekts an gewisse Rahmenbedingungen knüpfen.