Mehr Barrierefreiheit bei öffentlichen Veranstaltungen

Novelle des Veranstaltungsgesetzes: Gesetzliche Grundlage für die barrierefreie Ausrichtung öffentlicher Veranstaltungen

  • Zusätzlich künftig frühzeitige Einbindung der Feuerwehren bei öffentlichen Veranstaltungen  

Von barrierefreier Mobilität über barrierefreies Wohnen bis hin zu barrierefreier Kommunikation – Barrierefreiheit ist sichtbar vielfältig. Um auch öffentliche Veranstaltungen in Zukunft noch barrierefreier zu gestalten, wurde seitens der Landesregierung ein entsprechender Gesetzesentwurf für eine Novelle des Veranstaltungsgesetzes beschlossen. „Künftig soll auch gesetzlich geregelt sein, dass öffentliche Veranstaltungen barrierefrei ausgerichtet sind, sofern dies technisch umsetzbar und wirtschaftlich zumutbar ist. Mit der Gesetzesnovelle sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung, insbesondere Menschen mit Behinderungen, nach Möglichkeit keine oder nur noch geringe Barrieren vorfinden. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Förderung der Inklusion gesetzt“, betont die für das Veranstaltungsgesetz zuständige Landesrätin Astrid Mair. Um einen reibungslosen Ablauf öffentlicher Veranstaltungen sicherzustellen und die Sicherheit der TeilnehmerInnen bestmöglich zu gewährleisten, wird mit der beschlossenen Novelle zudem die Möglichkeit geschaffen, die Tiroler Feuerwehren mittels Bescheid frühzeitig in die Veranstaltungsplanung einzubinden. Die Gesetzesnovellierung wird dem Tiroler Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.

„Im TAP, dem Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, wurden vielen relevanten Lebensbereichen Maßnahmen beschrieben, mit denen eine inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann. Eine dieser Maßnahmen betrifft die barrierefreie Ausrichtung öffentlicher Veranstaltungen. Ohne das bereits jetzt bestehende Engagement vieler Veranstalter und Veranstalterinnen schmälern zu wollen, halte ich es für sehr wichtig, dass diese gesetzliche Klarstellung jetzt erfolgt“, ergänzt Soziallandesrätin Eva Pawlata.

Konkret wird festgehalten, dass VeranstalterInnen durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen haben, dass Menschen mit Behinderungen ohne besonderes Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe Zugang zum Veranstaltungsgelände bzw. -gebäude haben. Zudem sollte auch gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderungen inhaltlich – beispielsweise mittels Angeboten in Leichter Sprache oder Gebärdensprache – an der Veranstaltung teilnehmen können, sofern dies technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist.

Verstärkte und frühzeitige Einbindung der Feuerwehren

Um für noch mehr Sicherheit zu sorgen und das Zusammenspiel zwischen VeranstalterInnen und Feuerwehr weiter zu stärken, soll die Feuerwehr in Zukunft zudem bereits frühzeitiger in die Planung miteinbezogen werden, soweit dies erforderlich ist. „Bei manchen Veranstaltungen ist es oft unerlässlich, bereits im Vorfeld Vorsorge für allenfalls notwendig werdende Feuerwehreinsätze zu treffen. Dafür ist es hilfreich, wenn die Feuerwehr bereits in der Planungsphase für Bereitschafts- und Präsenzdienste miteingebunden wird. Damit können die Sicherheitsstandards weiter erhöht und im Falle eines Notfalls noch raschere und effizientere Hilfsketten in Gang gesetzt werden“, zeigt sich auch Landesfeuerwehrkommandant Jakob Unterladstätter überzeugt.

„Die Förderung der Barrierefreiheit und die Gewährleistung der Sicherheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind von entscheidender Bedeutung für die Vielfalt und den Erfolg von Veranstaltungen in Tirol. Durch die geplanten gesetzlichen Änderungen setzen wir einen wichtigen Schritt zur Schaffung einer inklusiven und sicheren Veranstaltungsumgebung für alle“, so LRin Mair abschließend.