- Landeswarnzentrale wird zum Warn- und Lagezentrum
- Informationspflichten für Infrastrukturbetreiber zur Erstellung eines Lagebildes
Ein neues Warn- und Lagezentrum, mehr Informationen über die aktuelle Situation der kritischen Infrastruktur, wie etwa über die Auslastung von Krankenhausbetten oder Probleme im Schienen- oder Stromnetz, verpflichtende Ausbildungen und Übungen für Krisenstäbe und mehr Rechtssicherheit durch klare Begriffsdefinitionen: Diese und weitere Neuerungen bringt die geplante Novellierung des Tiroler Krisen- und Katastrophenmanagementgesetzes (TKKMG). Nach der aktuellen Begutachtung soll die Novelle im Februar dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
„Genau vor einem Jahr haben wir ein Strategiepapier zur Weiterentwicklung des Krisen- und Katastrophenmanagements auf den Tisch gelegt. Auf diesen Startschuss sind bereits Taten gefolgt: Wir haben nicht nur mit der Planung des Katastrophenschutzzentrums am Schloss Mentlberg begonnen, sondern auch unser Aus- und Weiterbildungsprogramm erweitert und im aktuellen Begutachtungsverfahren den Weg für die Novellierung des TKKMG bereitet. All diese Maßnahmen haben ein gemeinsames Ziel: Wir bauen das Tiroler Krisen- und Katastrophenmanagement aus, um auf die durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen zu reagieren. Damit schaffen wir die Grundlage für mehr Sicherheit im Katastrophenfall in Tirol“, erklärt Sicherheitslandesrätin Astrid Mair.
Das TKKMG bildet die Rechtsgrundlage für Einsätze im Ereignisfall. Die Novellierung des Gesetzes bringt nicht nur mehr Rechtssicherheit für jene, die an der Abwendung bzw. Bearbeitung einer Katastrophe beteiligt sind, sondern auch entscheidende Veränderungen im Tiroler Krisen- und Katastrophenmanagement: „Insbesondere durch einen verbesserten Informationsfluss und das neue Warn- und Lagezentrum, aber auch durch den Ausbau unseres Ausbildungsprogrammes können wir Krisen und Katastrophen besser vorhersehen und im Ernstfall schneller und effizienter reagieren“, so LRin Mair.
„Alles auf einen Blick“: Tägliche Lagebilder für mehr Sicherheit in Tirol
Kern der Novellierung ist die Weiterentwicklung der bestehenden Landeswarnzentrale zu einem Warn- und Lagezentrum. „Künftig wird das Warn- und Lagezentrum ein täglich aktualisiertes Lagebild erstellen. Dieses umfasst Wettermodelle samt Informationen zu witterungsbedingten Gefahren, wie Hochwasser oder Lawinen, sowie den aktuellen Zustand von Verkehrs-, Energie- und Krankenhausinfrastrukturen. Das bedeutet konkret: Wir haben alles auf einen Blick und können schnell reagieren. Somit verbessern wir unsere Frühwarnsensorik zur Einschätzung von Risiken und Bedrohungen und können noch schneller drohende Gefahren erkennen und darauf reagieren“, erklärt Elmar Rizzoli, Leiter des Tiroler Zentrums für Krisen- und Katastrophenmanagement. LRin Mair ergänzt: „Nur wer die aktuelle Lage kennt, kann die richtigen Entscheidungen treffen: Ein umfassendes Lagebild mit einer breiten Informationsbasis bildet das Fundament für ein effizientes Krisen- und Katastrophenmanagement.“
Gelebte Praxis erhält rechtliches Fundament
Damit auch ausreichend Informationen zur Verfügung stehen, werden im TKKMG Informations- und Mitwirkungspflichten für verschiedene Infrastrukturbetreiber, wie beispielsweise Krankenanstalten, Straßenerhalter und Eisenbahninfrastrukturunternehmen festgehalten. „Diese haben künftig sämtliche relevanten Informationen und Daten der Behörde zur Verfügung zu stellen, welche wir zur Führung eines Lagebilds benötigen – etwa die Auslastung der Krankenhausbetten, Behinderungen im Schienennetz oder auch Probleme in der Stromversorgung“, so Rizzoli. Seinerseits verpflichtet sich das Land wiederum Informationen an die weiteren Behörden – darunter Gemeinden, das Bundeslagezentrum und die anderen Bundesländer – weiterzugeben. „All das ist bereits gelebte Praxis. Auch bisher stehen wir im engen Austausch mit den Infrastrukturunternehmen sowie dem Bund und den weiteren Bundesländern. Mit der Novellierung schreiben wir es rechtlich bindend nieder und schaffen somit mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Wir stehen bereits im engen Austausch mit unseren Partnern, weil ein gut abgestimmtes Vorgehen die Grundlage zur Bewältigung einer Katastrophe ist.“ ergänzt LRin Mair.
Ausbildungs- und Übungsangebot im steten Ausbau
Neuerungen gibt es auch im Bereich der Aus- und Weiterbildungen sowie der Übungen für Mitglieder der Gemeinde-, Bezirks- und Landeseinsatzstäbe. Die bereits gelebte Praxis des Angebots an Kursen durch das Land Tirol wird nun auch gesetzlich festgehalten und somit zentral durch das Land verantwortet. „Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung haben wir das Angebot an Aus- und Weiterbildungen bereits massiv erhöht. Alleine dieses Jahr fanden über 40 Kurse mit über 800 Teilnehmenden statt. Das Interesse ist bereits sehr groß. Mit der gesetzlichen Festlegung für das Kursangebot entlasten wir Gemeinden und Bezirke und können ein einheitliches Kursangebot für alle Akteurinnen und Akteure des Krisen- und Katastrophenmanagements anbieten.“, so LRin Mair.
Begriffsdefinition für mehr Rechtssicherheit
Als weiteren Punkt der Novelle wird das Gesetz über die Lawinenkommissionen – bisher ein eigenständiges Landesgesetz – in das TKKMG integriert. Im Rahmen dessen werden einzelne Bestimmungen – etwa die Bestelldauer der Mitglieder einer Kommission – mit den Vorgaben im TKKMG harmonisiert. Gleichzeitig werden in der Novellierung mehrere Begriffe klar definiert, um mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu garantieren. „Klar festgelegt werden etwa Begriffe, wie ‚Großschadensereignis‘, ‚örtliche Katastrophe‘ oder ‚gemeindeüberschreitende Katastrophe‘. Damit wird klar festgeschrieben, in welche Zuständigkeit – etwa Gemeinde- oder Landeskompetenz – eine bestimmte Katastrophe fällt“, erklärt Rizzoli.