Schilehrwesen
Tiroler Schischulen
Die 218 Tiroler Voll- und 212 Spartenschischulen mit ca. 7.000 Schi-, Snowboard- und Langlauflehrern und ca. 170 „Ein-Personen-Schischulen“, bei denen der Schiunterricht ausschließlich durch den Schischulinhaber erfolgt, sind wichtige Mitgestalter und ein integrierender Bestandteil des Tiroler Wintertourismus. Die gesetzliche Grundlage für das Schischulwesen ist das Tiroler Schischulgesetz 1995. Berufsvertretung der Schi-, Snowboard- und Langlauflehrer ist der Tiroler Schilehrerverband, eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Tiroler Schilehrerverband.
A-6020 Innsbruck, Anichstraße 29
Tel.: +43 (0) 512/586070
Fax: +43 (0) 512/586070-15
info@tirolerskilehrerverband.at
Internet: www.tirolerskilehrerverband.at
Ausbildungen
Die Ausbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Schi-, Snowboard- und Langlauflehrerprüfungen, die Schi- und Snowboardführerprüfungen sowie die Unternehmerprüfung werden vom Tiroler Schilehrerverband durchgeführt. Informationen über die Ausbildungs- und Prüfungstermine finden Sie im Boten für Tirol und beim Tiroler Schilehrerverband.
Prüfungen
Die Prüfungen in den verschiedenen Disziplinen und Ausbildungsstufen des Schilehrwesens sind vor den jeweiligen Prüfungskommissionen abzulegen. Die Prüfungskommissionen, geregelt im § 34 des Tiroler Schischulgesetzes 1995 sind beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Sport, eingerichtet. Vorgesehen sind Prüfungen für Schilehrer-Anwärter, Landesschilehrer, Diplomschilehrer, Schiführer, Snowboardlehrer-Anwärter, Snowboardlehrer, Diplomsnowboardlehrer, Snowboardführer, Langlauflehrer-Anwärter, Langlauflehrer und Diplomlanglauflehrer. Für die Unternehmerprüfung ist die Prüfungskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Tourismus eingerichtet.
Formulare
Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten und die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Rechte und Ansprüche sind uns ein wichtiges Anliegen. Die Verwendung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU, dem österreichischen Datenschutzgesetz sowie dem Tiroler Schischulgesetz. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.
An die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (siehe auch: Zuständigkeit), sind zu senden:
1. Anträge betreffend Schischulbewilligung
Erteilung einer Schischulbewilligung (PDF ausfüllbar)
Hinweise zur Eignung von Schischulbüros und Sammelplätzen (PDF)
Verzicht auf eine erteilte Schischulbewilligung (PDF ausfüllbar)
2. Antrag auf Anerkennung von Ausbildungen und Prüfungen eines anderen Landes oder Staates
Anerkennung der fachlichen Befähigung von Ski-/Snowboard-/Langlauflehrern zur Niederlassung in Tirol (PDF ausfüllbar)
Anerkennung der Unternehmerprüfung (PDF ausfüllbar)
3. Anerkennung einer Fortbildung eines anderen Landes oder Staates (PDF ausfüllbar)
4. Anerkennung einer auswärtigen Berufspraxis zur Zulassung zu einer Prüfung nach dem Tiroler Schischulgesetz (PDF ausfüllbar)
Direkt an die Abteilung Sport sind zu senden:
Anträge betreffend Anerkennung von Ausbildungen und Prüfungen für Instruktoren, Lehrwarte, Sportlehrer, Trainer, Sportstudenten oder Berg- und Skiführer sind formlos unter Beilage einer Ablichtung (Digitalscan) des Zeugnisses an die Abteilung Sport zu richten: sport@tirol.gv.at.
Antrag auf Ausstellung eines Zeugnis-Duplikates: Antragsformular
Schischulgebiete
Tirol ist in Schischulgebiete gegliedert. Grundsätzlich bildet das Gebiet einer Gemeinde ein Schischulgebiet. Es wurden aber durch Verordnung auch bestimmte Gebiete mehrerer Gemeinden zu einem Schischulgebiet zusammengefasst: Auflistung der verordneten Schischulgebiete ( Achtung: Hier nicht angeführte Gemeinden bilden ein eigenes Schischulgebiet. Eine Übersicht aller Gemeinden Tirols finden Sie auf www.tirol.gv.at/gemeinden ).
Auskünfte zu den Schischulgebieten erteilt die Abt. Tourismus ( tourismus@tirol.gv.at ).