Sportmedizin
Die sportmedizinische Versorgung der Tiroler Bevölkerung ist dem Land Tirol ein großes Anliegen.Daher wird die Sporttauglichkeitsuntersuchung für Kinder und Jugendliche in Tiroler Sportvereinen über die AVOMED und die Leistungsdiagnostik für Tiroler Sportler:innen, die für Tiroler Sportvereine bzw. Tiroler Sportfachverbände als Kadermitglieder an Wettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen, am ISAG und am KH St. Johann angeboten.
Sporttauglichkeitsuntersuchung (ehem. "weiße Berechtigungskarte")
Die Sporttauglichkeitsuntersuchung wird von niedergelassenen Sportärzten in Tirol für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr durchgeführt. Dabei wird durch die Sportärzte ein Selbstbehalt von € 8,-- eingehoben. Detailierte Informationen zur Untersuchung können im Informationsfolder der Avomed nachgeschlagen werden.
Für die Durchführung der Untersuchung muss der Tiroler Sportverein bzw. Tiroler Sportfachverband beim Land Tirol mittels der "Erfassungliste Sporttauglichkeitsuntersuchung" eine Berechtigungskarte anfordern und diese beim Sportarzt vorlegen. Die Sporttauglichkeitsuntersuchung kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Achtung: Die Sportärzte können, müssen aber nicht die Untersuchungen anbieten! Daher bei der Terminvereinbarung bekanntgeben, dass es sich um eine Sporttauglichkeitsuntersuchung vom Land Tirol (Verrechnung über avomed) handelt.
Arztsuche der Ärztekammer für Tirol – Vorgehensweise: im Auswahlfeld „Fachgebiet“ die gewünschte Fachrichtung auswählen bzw. alle Fachgebiete; im Auswahlfeld „Bezirk oder Ort“ die gewünschte Region auswählen und beim Auswahlfeld „Zusatzqualifikationen, Diplome, Zertifikate“ Sportmedizin, Sportorthopädie oder Sporttraumatologie wählen.
Sportmedizinische Leistungsdiagnostik
Die sportmedizinische Leistungsdiagnostik kann am ISAG oder im A.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann durchgeführt werden. Termine müssen bei diesen Untersuchungsstellen eigenständig vereinbart werden.
Alle in einem anerkannten Tiroler Sportfachband akkreditierte Tiroler Spitzensportler:innen der Nachwuchsklassen (ab dem 14. vollendeten Lebensjahr) und der Allgemeinen Klasse können einmal jährlich eine sportmedizinische Leistungsdiagnostik in Anspruch nehmen. Bei Mannschaftssportarten gilt die Berechtigung für alle Sportler:innen, die mit einer Mannschaft bzw. Team an den Bundesligen bzw. einer Regionalliga teilnehmen.
Ablauf der Anmeldung
- Der Tiroler Sportfachverband meldet mittels Vorlage https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/sport/allgemeines/downloads/Meldung_Leistungsdiagnostik.xlsx jene Sportlerinnen und Sportler, die eine Leistungsdiagnostik in Anspruch nehmen wollen und bestätigt dabei, dass mit der Übermittlung der Anmeldung zur sportmedizinischen Leistungsdiagnostik alle genannten Personen Mitglied in einem Leistungskaders in den Nachwuchsklassen oder der Allgemeinen Klasse sind.
- Die Abt. Sport des Landes Tirol aktualisiert die (interne) Gesamtliste der Berechtigungen und verteilt diese an die Untersuchungstellen.
- Die Sportler:innen bzw. der Verband vereinbaren einen Untersuchungstermin am ISAG oder KH St. Johann. Dabei wird durch die Untersuchungsstellen überprüft, ob der Sportler/die Sportlerin über den Sportfachverband an die Abt. Sport gemeldet wurde. Wenn ein Sportler/eine Sportlerin nicht gemeldet wurde, wird durch die Untersuchungsstellen eine Rechnung ausgestellt.
Es stehen zwei Leistungspakte zur Verfügung:
Leistungspaket A:
- Ärztliche Untersuchung
- Anthropometrie: Körpergröße, Körpergewicht, Body Mass Index
- Ruhe EKG, Blutdruckmessung
- Kleine Spirometrie (Lungenfunktionsprüfung)
- Basislabor (venöses Blut, Harn)
- Ergometrie am Fahrrad oder Laufband mit Blutlaktatbestimmung
- Ergebnisbesprechung
Leistungspaket B:
- Alle Untersuchungen des Leistungspaketes A mit dem Unterschied, dass anstelle der Ergometrie eine Spiroergometrie durchgeführt wird.
Kosten für die ermäßtigte sportmedizinische Leistungsdiagnostik (bei Vorlage der Berechtigungskarte):
- Für Jugendliche vom 14. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr kein Selbstbehalt.
- Erwachsene bezahlen für das Leistungspaket A € 51,53 und für das Leistungspaket B € 80,97.