Begriffserklärungen
Arbeitskräfte:
Arbeitskräfte sind alle Personen ab dem 16. Lebensjahr, die in den letzten zwölf Monaten vor dem Tag der Befragung im landwirtschaftlichen Betrieb haupt- oder nebenberuflich beschäftigt waren.
Familieneigene Arbeitskräfte sind der im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte Betriebsinhaber und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden, im Betrieb beschäftigten Familienangehörigen und Verwandten.
Erwerbsarten:
Haupterwerbsbetrieb: ein Betrieb, in dem das Betriebsinhaberehepaar mind. 50 % der gesamten Arbeitszeit im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt ist. Eine weitere Voraussetzung ist ein Mindeststandarddeckungsbeitrag von S 90.000,--.
Nebenerwerbsbetrieb: ein Betrieb, in dem das Betriebsinhaberehepaar weniger als 50 % der gesamten Arbeitszeit im landwirtschaftlichen Betrieb tätig war.
Flächennutzung:
Almen sind hochgelegene Grünlandflächen außerhalb der Dauersiedlungsgrenze, die wegen ihrer Höhenlage und der dadurch bedingten klimatischen Verhältnisse nur während der Sommerperiode eine geschlossene Weidewirtschaft ermöglichen.
Ackerfläche ist Land, das regelmäßig bearbeitet wird und im Allgemeinen einer Fruchtfolge unterliegt.
Bergmähder sind besonders steile Bergwiesen oberhalb der ständigen Siedlungsgrenze, die infolge ihrer Extremlage oft nur einmal im Jahr gemäht werden können.
Dauergründland ist die Summe der ein- und mehrmähdigen Wiesen, Kulturweiden, Hutweiden, Almen und Bergmähder sowie Streuwiesen.
Forstwirtschaftlich genutzte Fläche ist die Summe aus Waldflächen, Energieholzflächen, Christbaumkulturen und Forstgärten.
Gesamtfläche ist die gesamte selbstbewirtschaftete Fläche eine Betriebes (eigene und/oder gepachtete bzw. zur Bewirtschaftung erhaltene Flächen) einschließlich der im Erhebungsjahr nicht genutzten Grünlandflächen, Brachflächen sowie Gewässer und sonstige unproduktive Flächen wie Gebäudeflächen, Wege, Ödland, ... Die Gesamtfläche wird auch als Betriebs- und Wirtschaftsfläche bezeichnet und wird ohne Rücksicht darauf, in welcher Gemeinde sie liegt, stets am Betriebsort nachgewiesen.
Hutweiden sind unkultivierte, minderwertige Grünlandflächen, deren Pflanzendecke keine andere Nutzung zulässt.
Kulturfläche ist die Summe aller landwirtschaftlich genutzten Flächen und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Kulturweiden sind in intensiver Nutzung und Pflege stehende, mähbare Weiden.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche ist Ackerland (einschließlich Brachflächen), Hausgärten, Obstanlagen, Weingärten, Reb- und Baumschulen, Forstbaumschulen, Dauerwiesen, Kulturweiden, Hutweiden, Almen und Bergmähder, Streuwiesen.
Streuwiesen sind nasse, saure Wiesen, deren Grasnutzung nur als Streu verwendet werden kann.
Hauptkriterien des Erschwernispunktesystems (EPS)
(Quelle: Landwirtschaftsministerium)
Zur Beurteilung der Bewirtschaftungserschwernisse eines Betriebes werden insgesamt 9 Indikatoren herangezogen, welche in 2 Gruppen (Hauptkriterien) zusammengefasst sind und wofür insgesamt 540 Erschwernispunkte (EP) vergeben werden.
Topographie:
Im Hauptkriterium „Topographie“ wird vor allem die Bewertung der Hangneigung der vom Betrieb bewirtschafteten Flächen vorgenommen. Dabei können mit maximal 280 Punkten etwas mehr als 50 % der theoretisch höchstmöglichen Gesamtpunktezahl erreicht werden, was den dominierenden Einfluss dieser Erschwernis bei der Bewirtschaftung eines Betriebes zum Ausdruck bringen soll. Darüber hinaus wird bei diesem Hauptkriterium der Grad der Aufsplitterung der einzelnen Feldstücke (Arrondierung bis Streulage) bewertet sowie drei Parameter (Erreichbarkeit der Hofstelle, Wegerhaltung und Dreistufenwirtschaft) berücksichtigt, welche als Folge einer ungünstigen Topographie des Betriebes zu bewerten sind. Insgesamt kommen bei diesem Hauptkriterium maximal 360 Erschwernispunkte zur Anrechnung, das sind zwei Drittel des höchstmöglichen Gesamtpunktewertes.
Klima und Boden (KLIBO):
Im Hauptkriterium „Klima und Boden“ werden vor allem die Ertragsfähigkeit des Bodens, der Klimawert der Hofstelle sowie deren Seehöhe bewertet. Zusätzlich werden noch wie im früheren Berghöfekataster die Extremverhältnisse berücksichtigt. Für diese Produktionsmerkmale stehen insgesamt maximal 180 Punkte, also ein Drittel des höchstmöglichen Gesamtpunktewertes zur Verfügung.
Einteilung in Erschwernisgruppen
Die Betriebe werden in vier Erschwernisgruppen mit den folgenden Punktegrenzen eingeteilt:
- Erschwernisgruppe 0: siehe unten
- Erschwernisgruppe 1: über 5 bis 90 Erschwernispunkte
- Erschwernisgruppe 2: über 90 bis 180 Erschwernispunkte
- Erschwernisgruppe 3: über 180 bis 270 Erschwernispunkte
- Erschwernisgruppe 4: über 270 bis 540 Erschwernispunkte
Betriebe mit weniger als 5 Erschwernispunktenwerden immer der Erschwernisgruppe 0 zugeordnet, Betriebe mit einer Bodenklimazahl von über 45 ebenfalls, außer sie erreichen mindestens 20 Erschwernispunkte im Kriterium „Hangneigung“.
Das Maximum von 540 Erschwernispunkten ist nur ein theoretischer Höchstwert, da kein Betrieb bei jedem Kriterium eine mit der höchsten Punktezahl bewertete Benachteiligung aufweist. Der in der Praxis zu beobachtende Höchstwert eines Betriebes liegt bei 450 Punkten.