INSPIRE Umsetzung
Mit der INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) Richtlinie 2007/2/EG wird der grundlegende Rahmen der europäischen Geodateninfrastruktur vorgegeben.
Das zentrale Ziel von INSPIRE ist die grenzüberschreitende Nutzung von Geodaten in Europa zu vereinfachen, um Bürgern, Verwaltung und Wirtschaft den Zugang und die Nutzung von Geodaten zu erleichtern. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, zu insgesamt 34 Themen (z.B. Schutzgebiete, Verkehrsnetze, Bodennutzung, u.a.) interoperable Meta- und Geodaten zur Verfügung zu stellen.
Für die von INSPIRE betroffenen geodatenhaltenden Stellen ist es wichtig, die Termine des INSPIRE-Zeitplanes einzuhalten.
Die INSPIRE Richtlinie wird mittels Durchführungsverordnungen konkretisiert und technische Handlungsempfehlungen (Technical Guidance) gewährleisten eine homogene Implementierung.
Die rechtliche Umsetzung von INSPIRE erfolgt in Österreich auf der Ebene des Bundes durch das Bundesgesetz über eine umweltrelevante Geodateninfrastruktur des Bundes (Geodateninfrastrukturgesetz - GeoDIG).
Die Bundesländer haben ebenfalls die INSPIRE Richtlinie durch Geodateninfrastrukturgesetze in ihr Recht übernommen. Tirol: Gesetz vom 30. Juni 2010 über eine umweltrelevante Geodateninfrastruktur des Landes Tirol (Tiroler Geodateninfrastrukturgesetz - TGeoDIG).
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