Abteilung Gemeinden

Eine Organisationseinheit der Gruppe Wirtschaft, Gemeinden und Finanzen

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Angelegenheiten der Landespolizei (Sicherheits- und Sittlichkeitspolizei)
  • Förderung von Investitionen in öffentlichen Krankenhäusern mit Ausnahme der Landeskrankenhäuser
  • Gemeindeangelegenheiten, insbesondere organisatorische und finanzielle Angelegenheiten, Dienst- und Personalvertretungsrecht der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Pensionsfonds für Sprengelärzte
  • Reklamationsverfahren nach dem Meldegesetz
  • Veranstaltungs- und Glücksspielwesen
  • Wirtschaftsaufsicht über die Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der Bezirkskrankenhäuser

Nehmen Sie mit Abteilung Gemeinden Kontakt auf


Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.