Verkehrsstrafen
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Imst - Polizei-, Verkehrs- und Grundverkehrsrecht
Leitung
Janine Santer, BA
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr,Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Aufgaben
- Angelegenheiten des Kraftfahrwesens
- Anonymverfügungen
- Bundesstraßenmautgesetz (inkl. Strafverfahren)
- Containersicherheitsgesetz
- Eisenbahnkreuzungsverordnung (inkl. Strafverfahren)
- Führerscheingesetz (Administrativverfahren und Strafverfahren)
- Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBG (inkl. Strafverfahren)
- Geschwindigkeitsübertretungen nach dem Immissionsschutzgesetz - Luft (inkl. Strafverfahren)
- Kraftfahrgesetz (inkl. Strafverfahren)
- Straßenverkehrsordnung (Bewilligungsverfahren und Strafverfahren)
- Tiertransportgesetz (inkl. Strafverfahren)
- Tiroler Parkabgabegesetz 1997 (inkl. Strafverfahren)
- Versicherungsanfragen bei Verkehrsunfällen
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Verkehrsstrafen Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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