Gewerbe - Anlagen
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Leitung
Dr.in Elisabeth Obermoser
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Parteienverkehr
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr,Dienstag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Aufgaben
- Anlagenrecht der Gewerbeordnung samt gesetzlichem Mitvollzug und Verfahrenskoordination nach § 39 Abs. 2a AVG
- ArbeitnehmerInnenschutz
- Arbeitsruhegesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Bäderhygienegesetz
- Devisengesetz, Nationalbankgesetz, Münzwesen
- Druckgerätegesetz
- Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
- Emissionzertifikatsgesetz
- Kesselgesetz
- Preisrecht
- Produktsicherheitsgesetz
- Rohrleitungsgesetz
- Seilbahngesetz (und kombinierte Verfahren)
- Strahlenschutzgesetz hinsichtlich gewerblicher Betriebsanlagen
- Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 (ausgenommen Aufsichtsbeschwerden)
- Vermarktungsnormengesetz, ausgenommen Vermarktungsnormen für Eier
- Weingesetz
- Wirtschaftsrecht
- Öffnungszeitengesetz, Sonn- und Feiertagsbetriebszeitengesetz
- Örtliche Veranstaltungspolizei betreffend Nebenanlagen und Schipisten (und kombinierte Verfahren)
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenOrganisationseinheiten
Organisationseinheit | Leitung | Telefon |
---|---|---|
Gewerbe - Berufsrecht | Andreas Straif | +43 5356 62131 6432 |
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Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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