Gemeindeaufsicht

Parteienverkehr

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung

Aufgaben

  • Aufsichtsbehördliche Genehmigungsverfahren nach § 123 TGO
  • Aufsichtsbeschwerden nach § 115 TGO sowie allgemeine Beschwerden von Gemeindebewohnern/-funktionären
  • Bedarfszuweisungen
  • Beratung und Hilfestellung in haushaltsrechtlichen, buchhalterischen, abgaberechtlichen, dienstrechtlichen und finanziellen Gemeindeangelegenheiten
  • Einbehalte von den Abgabenertragsanteilen
  • Elementarschäden am Gemeindevermögen
  • Finanzkrafterhebung nach dem FAG
  • Gemeindeaufsicht
  • Gemeindefinanzstatistiken
  • Organisation und Abhaltung von Schulungen für Gemeindepersonal/-funktionäre, Überprüfungsausschüsse
  • Wahlen: Gemeinderatswahl, Landtagswahl, Nationalratswahl, Bundespräsidentenwahl, EU-Wahlen
  • Wählerevidenzgesetz

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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