Gewerbe
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Leitung
Mag. Michael Czastka
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach TerminvereinbarungAufgaben
- Arbeitnehmerschutzrecht ausgenommen Zuständigkeit Subref. 4c
- Baurecht samt VK
- Berufsausbildungsgesetz
- Betriebszeitengesetz
- Bäderhygienegesetz samt VK
- Eisenbahnrecht samt VK
- Energierecht
- Gelegenheitsverkehrsgesetz
- Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb
- Gewerbeordnung ausgenommen Betriebsanlagenrecht betreffend Abfallbehandlungsanlagen VK betreffend Betriebsanlagen
- Güterbeförderungsgesetz ausgenommen Zuständigkeit Subref. 4c
- Kesselgesetz, Lebensmittelgesetz
- Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen samt VK
- Produktischerheitsgesetz, Qualitätsklassengesetz
- Seilbahngesetz
- Sprengmittelgesetz samt VK
- Strahlenschutzgesetz
- Tiroler Campingplatzgesetz samt VK
- Tiroler Feuerpolizeiordnung
- Tiroler Gasgesetz samt VK
- Weingesetz
- Öffnungszeitengesetz, Preisauszeichnungsgesetz
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenOrganisationseinheiten
Organisationseinheit | Leitung | Telefon |
---|---|---|
Wohnbauförderung | Ing. Martin Lochmann | +43 5372 606 6060 |
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Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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