Verkehrsrecht
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Leitung
HR Dr. Herbert Haberl
Kontakt
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach TerminvereinbarungAufgaben
- Anordnung besonderer Maßnahmen im Rahmen des Vormerksystems § 30b FSG
- Anordnung von Nachschulungen, sofern dies nicht mit einer Entziehung der Lenkerberechtigung in Zusammenhang steht
- Arbeitszeitgesetz (bei Begehung in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen)
- Aufsichtsorgane nach dem Tiroler Parkabgabegesetz
- Bundesstatistikgesetz in Zusammenhang mit Güterbeförderung
- Bundesstatistikgesetz soweit ein Bezug zu den Aufgaben des Referates besteht
- Bundesstraßen-Mautgesetz
- Containersicherheitsgesetz
- EG-VO 561/2006 und 3821/05
- Eisenbahngesetz (sofern nicht Gewerbereferat)
- Entziehung der Lenkerberechtigung/Aberkennung/Lenkverbot alle Strafverfahren wegen Übertretungen nach § 5 StVO
- Ermächtigungsurkunden
- Fahrradausweise
- Fahrschulangelegenheiten (Fahrschulinspektion, Bewilligung von Schulfahrzeugen, Fahrleherangelegenheiten)
- Führerscheinwesen - Rechtsangelegenheiten
- GGBG Straße
- IG-Luft (samt nach diesem Gesetz erlassenen Verordnungen)
- Kraftfahrliniengesetz
- Luftfahrtsrecht
- Mopedfahrverbot
- Schifffahrtsrecht
- Strafverfahren nach: StVO (außer §§ 4 und 5), KFG, Güterbeförderungsgesetz
- Sämtliche nicht anderen (Sub)Referaten zugeteilte Angelegenheiten
- Tiertransportgesetz
- Tiroler Parkabgabengesetz
- Tiroler Straßengesetz
- Verkehrsstatistik
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenOrganisationseinheiten
Organisationseinheit | Leitung | Telefon |
---|---|---|
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten | Gerhard Kurz | +43 5372 606 6091 |
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