Mindestsicherung und Behindertenhilfe
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Landeck - Familie und Soziales
Leitung
Franz Kneringer
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag und Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr,Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Antrag auf Sozialhilfe und Sozialhilfefonds
- Beihilfen für Zivildiener
- Pflegegeld
- Rehgabilitation
- Tiroler Heimgesetz 2005
- Tiroler Grundsicherungsgesetz
- Tiroler Grundsicherungsverordnung
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Mindestsicherung und Behindertenhilfe Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.