Verkehr, Sicherheit, Personenstandswesen
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Reutte
Leitung
OR Mag.a Elisabeth Singer
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung,Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Aufhebung von Zulassungen
- Aufsicht über die privaten Zulassungsstellen
- Bestellung und Vereidigung von Mautaufsichtsorganen
- Ermächtigung Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
- Fahndungswesen
- Fahrzeugüberprüfungen
- Fremdenpolizei
- Fremdenpolizeiliche Maßnahmen
- Führerscheingesetz, Vorstellungen
- Gefahrengutbeförderung
- Grenzkontrollgesetz
- KFZ Versicherungswechsel
- Kraftfahrrecht
- Kraftfahrzeugzulassung
- Lawinenkommissionen
- Lichtspiel- und Jugendschutzgesetz
- Luftfahrtgesetz
- Mediengesetz
- Meldegesetz
- Parkabgabegesetz
- Passgesetz
- Personenstandsrecht
- Personenstandsrecht
- Rechtsangelegenheiten Suchtmittelgesetz
- Sammlungswesen
- Schieß- und Sprengmittelwesen
- Schifffahrtswesen
- Schifffahrtswesen, Schifffahrtszulassungsverordnung, Schiffsführerverordnung
- Sicherheitspolizei
- Standesamtaufsicht
- Straßenverkehrsordnung
- Tiroler Gemeindesanitätsgesetz
- Veranstaltungs- und Versammlungswesen
- Verordnungen und Ausnahmegenehmigungen Landesstraßen B+L nach Verkehrsverhandlung
- Waffenwesen
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenOrganisationseinheiten
Organisationseinheit | Leitung | Telefon |
---|---|---|
Bürgerservice | OR Mag.a Elisabeth Singer | +43 5672 6996 |
Fremdenrecht, Waffen | Georg Drexel | +43 5672 6996 5730 |
(Straf-)Vollzug, Vereinswesen | Simone Haug | +43 5672 6996 5697 |
Verkehr, Kraftfahrwesen | Klaus Singer | +43 5672 6996 5712 |
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Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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