Fremdenrecht, Waffen

Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Aufenthaltsberechtigungen, Sichtvermerke
  • Ausländerbeschäftigungsgesetz, Überprüfungen, Strafverfahren
  • Ausstellung von Waffenbesitzkarten, Waffenpässe
  • Entzugsverfahren, Strafverfahren, Waffenverbote
  • Erteilung von Aufenthaltstiteln
  • Erteilung von Erstaufenthaltstitel und unbefristete AT
  • EWR Anmeldebescheinigungen
  • Flüchtlingswesen, Asylwerber
  • Fremdengesetz, Erhebungen, fremdenpolizeiliche Maßnahmen
  • Fremdenwesen
  • Gasthausverbote
  • Grenzkontrolle, Einreise
  • Pyrotechnik
  • Sicherheitspolizeigesetz
  • Strafverfahren nach dem Passgesetz EGVG
  • Tiroler Landespolizeigesetz
  • Verbotsgesetz

Nehmen Sie mit Fremdenrecht, Waffen Kontakt auf


Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.