Berufsrecht
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz - Gewerbe und Wirtschaft
Leitung
ADir Christoph Wurzer
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Aufgaben
- Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
- Aufenthaltsabgabengesetz, Fremdenverkehrsstatistik, Privatzimmervermietung (nur Strafverfahren)
- Berg- und Sportführergesetz, Schischulgesetz
- Campinggesetz
- Gelegenheitsverkehrsgesetz
- Gewerbliches Berufsrecht wie Gewerbeanmeldung, Gewerbeentzug, Feststellungsverfahren, Nachsichtsverfahren, Geschäftsführerbestellung, weitere Betriebsstätten, Standortverlegung usw. ohne Betriebsanlagenrecht
- Güterbeförderungsgesetz
- Preisgesetz
- Strafverfahren
- Strafverfahren nach dem 2. Abschnitt der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998
- Unlauterer Wettbewerb
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Berufsrecht Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.