Amtsärztlicher Dienst

Parteienverkehr

Dienstag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Kundenzeiten der Amtsärztinnen
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Impfungen werden nur nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt!

Aufgaben

  • Amtsärztliche Begutachtungen nach dem Waffengesetz
  • Amtsärztliche Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz
  • Amtsärztliche Untersuchungen, Begutachtungen und Zeugnisse (bei Erfordernis nach entsprechenden Bundes- bzw. Landesgesetzen)
  • Badeanlagen - Bäderhygiene
  • Fachliche/Sanitäre Aufsicht und Überwachung von Apotheken, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen, Blut- und Medizinprodukten und medizinischem Personal
  • Gesundheitsvorsorge: Eltern-Kind-Beratung, Diätberatung
  • Hygiene (z.B. Umwelthygiene, Trinkwasserhygiene, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelvergiftungen)
  • Impfungen in Schule und Amt
  • Infektionswesen: Erfassung, Abklärung und Verhütung von meldepflichtigen, ansteckenden Krankheiten nach Epidemiegesetz, Tuberkulosefürsorge mit Röntgenuntersuchungen nach Tbc- Gesetz, Wasserbeprobungen auf Legionellen bei Erkrankungen, EMS-Register für übertragbare Krankheiten
  • Kindergartenlogopädie
  • Lebensmittelaufsicht
  • Leichen- und Bestattungswesen
  • Medizinische Sachverständigentätigkeit: z.B. im Rahmen der Gewerbeordnung (Lärm, Luftschadstoffe, Staub etc.), der Bauordnung, des Wasserrechtsgesetzes, des Mineral-Rohstoff-Gesetzes, des Eisenbahnrechtes, sowie des Schulorganisationsgesetzes für die Bezirksverwaltungsbehörde
  • Meldungen von freiberuflichen Tätigkeiten nach GuK-Gesetz, MTD-Gesetz, Hebammen-Gesetz und Masseur-Gesetz
  • Pflegegeldbegutachtungen
  • Prostituiertenüberwachung und -untersuchungen
  • Rehabilitationsbegutachtungen
  • Suchtgifte: amtsärztliche Begutachtungen nach dem Suchtmittelgesetz, Überwachung der Drogensubstitutionspatienten, Suchtgiftregister, allg. Suchtgiftgebarung
  • Verkehrsmedizin: Führerscheineignungsbegutachtungen, Alkohol-und Drogenbeeinflussungsgutachten

Nehmen Sie mit Amtsärztlicher Dienst Kontakt auf


Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.