Verkehr und Sicherheit

Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Aufgaben

  • Bürgerservice Zell a.Z.
  • Eisenbahngesetz mit Ausnahme der Zuständigkeit für Anschlussbahnen
  • Ermächtigungsurkunden
  • Fahrschulangelegenheiten
  • Gefahrgut-Beförderungsgesetz, ADR und Containersicherheitsgesetz
  • Grenzkontrollgesetz
  • IG-Luft (Verfahren im Zusammenhang mit dem Verkehr)
  • Jugendschutzgesetz
  • Kraftfahrgesetz
  • Kraftfahrliniengesetz, Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr
  • Luftfahrtgesetz
  • Polizei - Gemeindewachkörper
  • Schieß- , Munitions- und Sprengmittelwesen
  • Schifffahrtsgesetz
  • Seen- und Flussverkehrsordnung
  • Sicherheitsgewerbe
  • Sicherheitspolizeigesetz
  • Stellvertretender Vorsitzender der Bezirkswahlkommission
  • Strafvollzug
  • Straßenverkehrsordnung
  • Tiroler Landespolizeigesetz
  • Tiroler Straßengesetz
  • Veranstaltungsgesetz mit Ausnahme der Bewilligung zur Aufstellung und zum Betrieb von Spielapparaten und diesbezüglichen Verwaltungsstrafverfahren
  • Versammlungsrecht
  • Vertretung des Bezirkshauptmannes nach § 5 Abs. 5 des Gesetzes über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften
  • Waffengesetz

Organisationseinheiten

OrganisationseinheitLeitungTelefon
Bürgerservice Zell a. Z.Dr. Wolfgang Löderle+43 5282 2222255
Sicherheit und BürgerserviceAlexander Hofreiter+43 5242 6931 5918
Verkehr und VollzugADir Stefan Nöckl+43 5242 6931 5906

Nehmen Sie mit Verkehr und Sicherheit Kontakt auf


Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.