Sicherheit und Bürgerservice

Parteienverkehr

Montag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Anträge zur Festsetzung eines anderen Termines zur wiederkehrenden Begutachtung
  • Aufhebung von Zulassungen
  • Aufsicht über die privaten Zulassungsstellen
  • Ausstellung von COP-Dokumenten
  • Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Erlangung eines Typenscheinduplikates
  • Bewilligung von Übungs- und Ausbildungsfahrten
  • Erteilung von Kennzeichenauskünften bei Angabe eines rechtlichen Interesses
  • Fahrzeugüberprüfungen (§ 56 KFG)
  • Führerscheine, Taxi- und Schülertransportausweise
  • Genehmigung von Feuerwerken
  • Handysignaturen
  • Kirchenaustritte
  • Personalausweise und Identitätsausweise
  • Radausweise
  • Reisepässe
  • Wunschkennzeichen (Entgegennahme der Anträge und Einbezahlung der entsprechenden Abgaben

Nehmen Sie mit Sicherheit und Bürgerservice Kontakt auf


Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.