Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht

Eine Organisationseinheit der Gruppe Umwelt, Raumordnung und Verkehr

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Heizungs- und Klimaanlagenrecht
  • Rechtliche Angelegenheiten der örtlichen und der überörtlichen Raumordnung, des Baurechtes, des Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetzes 2012, des Fernwärmewesens und der Fernwärmeförderung, der Baulandumlegung, Stadt- und Ortsbildschutzes und des Denkmalschutzes

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.