Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht
Eine Organisationseinheit der Gruppe Umwelt, Raumordnung und Verkehr
Leitung
Dr. Peter Hollmann
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Heizungs- und Klimaanlagenrecht
- Rechtliche Angelegenheiten der örtlichen und der überörtlichen Raumordnung, des Baurechtes, des Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetzes 2012, des Fernwärmewesens und der Fernwärmeförderung, der Baulandumlegung, Stadt- und Ortsbildschutzes und des Denkmalschutzes
MitarbeiterInnen
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Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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