Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Kufstein - Verkehrsrecht
Leitung
Gerhard Kurz
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach TerminvereinbarungAufgaben
- Aufhebungen von Zulassungen nach § 61/3 und 61/4 KFG
- Aufsicht über die ermächtigten Zulassungsstellen - Versicherungen
- Ausgabe der Begutachtungsplaketten
- Auskünfte über den Kfz-Versicherer
- Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Entziehung der Lenkberechtigung und Lenkverbote wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen samt damit in Zusammenhang stehende Strafverfahren
- Verfahren (insbesondere Bescheide, Bewilligungen und Verordnungen) nach StVO und IG-Luft mit Ausnahme von Strafverfahren
- Verkehrsunfälle samt damit in Zusammenhang stehende Strafverfahren - Versicherungsanfragen
- Versicherungswechsel
- Werbeeinrichtungen nach der StVO und dem Tiroler Naturschutzgesetz samt damit in Zusammenhang stehende Strafverfahren
- Wunschkennzeichenverwaltung
- Zulassungsauskünfte
- Überprüfungen nach § 56 KFG
MitarbeiterInnen
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Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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