Abteilung Agrarrecht
Eine Organisationseinheit der Gruppe Agrar
Leitung
HR Mag. Bernhard Walser
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Aufsicht über die Agrargemeinschaften einschließlich der Überwachung der Haushaltsführung
- Geschäftsstelle der Landeskommission für private Elementarschäden
- Rechtliche Angelegenheiten der agrargemeinschaftlichen Grundstücke und der Agrargemeinschaften, insbesondere Regulierungs- und Teilungsverfahren, Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, Teilwaldrechte
- Rechtliche Angelegenheiten der Baulandumlegung und Grenzänderung in Gebieten, die in ein Verfahren zur Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz einbezogen sind
- Rechtliche Angelegenheiten der Grundzusammenlegung, der Flurbereinigung und des landwirtschaftlichen Siedlungswesens
- Rechtliche Angelegenheiten der Güter- und Seilwege, der Wald-, Weide- und Feldservituten
- Rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen
- Zentrales Rechnungswesen der Gruppe Agrar
MitarbeiterInnen
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Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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