Haustiere
Auch Kleintiere machen Mist
Jeder Halter von Kleintieren steht vor dem Problem, die oft gar nicht so geringen Mengen an Abfällen wie Einstreu, Aufsaugpapier, Heu, Futterreste, Haare, Federn, u.ä. entsorgen zu müssen.
Bei jeder Person, die ein Haustier besitzt und dieses pflegt und sein Umfeld regelmäßig reinigt, fallen täglich Abfälle an, die richtig entsorgt werden müssen.
Grundsätzlich unterscheidet man dabei:
- Organische und damit kompostierbare Abfälle wie biologisches Einstreu (auf Holzbasis), Zeitungspapier (zum Aufsaugen), Heu, Futterreste wie z.B. Obst-, Salat-, Gemüsereste und Körner, Haare, Federn, u.a.
All diese Abfälle können als Bioabfälle in die Biotonne entsorgt oder selbst kompostiert werden. Bei der Eigenkompostierung ist zu beachten, dass Futterreste aus Fleisch (für Hunde, Katzen, u.a.) dafür nur in geringen Mengen geeignet sind. - Nicht organische und damit nicht kompostierbare Abfälle wie künstliches Katzenstreu (auf Kunststoffbasis), Vogelsand, Kratzsteine, u.a.
Diese Abfälle sind über den Restabfall zu entsorgen. - Verpackungsabfälle aus Metall (Dosen), Glas, Karton und Kunststoff
Diese Abfälle können vorgereinigt bzw. entleert in die jeweiligen Altstoffcontainer eingebracht werden.
Beim Tod eines Haustieres haben Pietät und Hygiene Vorrang
Für viele Menschen ist der Tod ihres geliebten Haustieres ein großer Verlust. Damit dem Tier würdevoll die letzte Ehre erwiesen werden kann, sollten auch die hygienischen Grundregeln eingehalten werden.c
Verendete Haustiere wie Hunde, Katzen, Nagetiere, Vögel und Fische sind von einer Ablieferungspflicht ausgenommen, sofern sie durch tiefes Eingraben auf einem Grundstück des Tierbesitzers bestattet werden können. Dies gilt jedoch nur für Tiere, die weder seuchenkrank noch seuchenverdächtig gewesen sind.
Verfügt der Tierbesitzer über kein eigenes Grundstück oder geht vom toten Tier eine Seuchengefahr aus, so muss der Kadaver über das System der Tierkörperverwertung entsorgt werden. Erkundigen sie sich bei ihrer Gemeinde, wo die nächstgelegene Abgabestelle (Kühlzelle) stationiert ist.
Werfen sie niemals tote Kleintiere ins Klo, denn eine solche Vorgangsweise ist nicht nur pietätslos, sondern schadet den Abwasserreinigungsanlagen massiv.
Ebenfalls verboten ist die Verbrennung von Kadavern im eigenen Ofen, da durch die zu niedrigen Temperaturen starke Gerüche und Luftschadstoffe freigesetzt werden.