Bodenkataster Brixlegg
Untersuchungsergebnisse von Boden-, Gemüse- und Futtermittelproben im Raum Brixlegg. Ein Kurzbericht können Sie hier downloaden. Gemeinschaftsprojekt der Abteilungen für Landwirtschaftliches Schulwesen, der CTUA, der Abt.f. Überörtliche Raumordnung-TIRIS und der Landesforstdirektion.
Insgesamt wurden im Rahmen eines Schwerpunktuntersuchungsprogrammes im Jahr 1993 7 Schwermetalle (Cu, Zn, Pb, Ni, Cd, Hg, As) auf 204 Standorten untersucht. Die Karte zeigt die nutzungsbezogene Klassifikation der Schwermetallgehalte im Oberboden nach Eickmann, Kloke. Ist der gesamte Balken grün, ist eine uneingeschränkte Bodennutzung möglich (Einhaltung des Bodenwertes I). Rote Farbanteile zeigen, dass Nutzungsänderungen/bodensanierungen zu prüfen sind (Überschreitung des Bodenwertes II). Schwarze Farbanteile im Balken signalisieren, daß Nutzungsänderungen bzw. Bodensanierungen durchgeführt werden müssen .
Relativgehalte der Schwermetalle im Oberboden, bezogen auf den Bodenwert I nach Eickmann, Kloke. In dieser Karte wird der Schwermetallgehalt als Vielfaches des Bodenwertes I nach Eickmann, Klocke dargestellt. Die Farbe der Verteilungsmuster ergibt folgende Bedeutung:
grün: kein Schwermetall überschreitet den Bodenwert I
gelb: mindestens 1 Schwermetall überschreitet den Bodenwert I bis zum 5 fachen
rot: mindestens 1 Schwermetall überschreitet den Bodenwert Ium das 5-10 fache
schwarz: mindestens 1 Schwermetall überschreitet den Bodenwert I um mehr als das 10-fache
Schwermetallgehalte der Obst-, Gemüse- und Futtermittelproben. Im Rahmen der Untersuchungen wurden auch 187 Obst- und Gemüseproben und 64 Futteraufwuchsproben analysiert. In der Karte ist jede Vegetationsprobe durch ein Symbol dargestellt. Grün gefärbte Symbole weisen auf die Einhaltung der Lebensmittelrichtwerte für alle Schwermetalle hin, gelbe und rote Symbole zeigen Überschreitungen der Lebensmittelrichtwerte an. Violett gefärbte Symbole kennzeichnen Proben, bei denen Grenzwerte überschritten wurden. Bei den Futteraufwuchsproben zeigen violette Symbole Überschreitungen der Höchstgehalte laut Futtermittelgesetz an.