Kleinwasserkraftwerke
Checkliste für Wasserkraftwerke bis 15 MW Engpassleistung aus naturschutzfachlicher Sicht
Mit der „Checkliste für Wasserkraftwerke bis 15 MW Engpassleistung aus naturschutzfachlicher Sicht" wurde ein Planungsinstrument zur Vorabprüfung von Kleinwasserkraftwerksprojekten von der Landesregierung am 19.12.2006 beschlossen.
Die Checkliste basiert auf den Ergebnissen des "Naturschutzplans Fliessgewässerräume Tirols" und dient dazu, sich vorab über ein geplantes Vorhaben zu informieren, ob aufgrund eventueller gravierender naturschutzfachlicher Beeinträchtigungen im naturschutzrechtlichen Verfahren kein öffentliches Interesse dafür besteht.
Als Informationsgrundlage stehen dem Bewerber folgende Unterlagen zur Verfügung:
- ein Plan mit allen Schutzzonen und natürlichen, naturnahen, empfindlichen oder einzigartigen Gewässerabschnitten (Basis: Naturschutzplan der Fließgewässer Tirols, (REVITAL, ARGE LIMNOLOGIE 2006);
- eine Liste der sensiblen Gewässertypen;
Mittels eines „Relevanzbaums“ für Kleinwasserkraftwerksprojekte kann in der Folge festgestellt werden, ob bei einem geplanten Projekt unter Naturschutz-Gesichtspunkten ein besonders schutzwürdiges Fliessgewässer betroffen ist oder nicht. Dabei ist zu betonen, dass damit kein naturschutzrechtliches Verfahren vorweg genommen wird. Die Checkliste ist auch kein Ersatz für eine terrestrische Begehung.
Für grössere Kraftwerksanlagen (über 15MW) ist ein aufwändiges Prüfverfahren im Rahmen einer UVP notwendig, um den gesamten Umfang der Auswirkungen ausreichend zu beurteilen. Eine vereinfachte Beurteilung anhand der gegenständlichen Methodik wäre für solche Groß-Anlagen unzureichend, weshalb die Checkliste für diese Projekte nicht anzuwenden ist.