Förderungen im Naturschutz
Allgemeines
Die Abteilung Umweltschutz ist zuständig für die Vergabe von Naturschutzförderungen und Umsetzung von Naturschutzprojekten.
Es werden einerseits Landesförderungen angeboten, andererseits ist auch die Einreichung von Naturschutzprojekten und Waldumweltmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums bei der Abteilung Umweltschutz möglich.
Für die ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen in Tirol bietet die Abteilung Umweltschutz Beratungen an und erstellt die Projektbestätigungen.
Folgende Förderkategorien werden angeboten:
A. Lebensraumförderung: Lebensräume bewahren, pflegen und schaffen
B. Artenschutzförderung: Besondere Arten schützen und fördern
C. Landschaftsschutzförderung: Traditionelle bäuerliche Kleinarchitektur erhalten
D. Förderung der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit: Für den Naturschutz sensibilisieren
E. Schutzgebietsförderung: Schutzgebiete betreuen
F. Förderung der Naturschutzforschung und -planung: Grundlagen und Pläne für die Naturschutzarbeit erstellen.
ÖPUL Naturschutzmaßnahmen
Antragsformulare finden Sie hier
Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags bei der bewilligenden Stelle verarbeitet werden. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol
Für die Einreichung von Förderanträgen gelten folgende Fristen:
Naturschutzprojekte mit Förderung aus Landesmittteln können jederzeit eingereicht werden.
Begutachtung für ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen bis spätestens 31. Mai. jeden Jahres.
Standardförderungen zur Pflege wertvoller Flächen: Einreichung bis spätestens 30. Juni jeden Jahres.
Standardförderungen zur Landschaftspflege: Einreichung bis spätestens 31. August jeden Jahres.
Für Naturschutzvorhaben im Rahmen der Ländlichen Entwicklung 2023-2027 ist die Antragstellung ausschließlich über die Digitale Förderplattform auf Basis der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung Naturschutz Tirol möglich.
Die Aufrufe zur Einreichung von LE-Projekten werden ebenfalls über die Homepage der AMA veröffentlicht.
Dies betrifft Projekte folgender Vorhabensarten:
- Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (73-15)
- Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) – Naturschutz (78-03)
- Zusammenarbeit im Bereich Natur- und Umweltschutz (77-02)
Einige Beispielsprojekte aus den letzten Förderperioden finden Sie unter diesem Link:
Tiroler Beispielsprojekte LE Naturschutz
Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des GAP Strategieplan Österreich 2023-2027 beschrieben.
Ergänzend für die Förderbeurteilung wird die Prioritätenliste für Tirol herangezogen.
Wichtig: Bei LE-Projekten sind die Publizitätsbestimmungen einzuhalten. Siehe dazu die Informationsblätter der AMA.