D Förderung der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
D.1 Bewusstseinsbildende Veranstaltungen
Zielsetzung:
Information und Sensibilisierung der interessierten Öffentlichkeit über naturschutzrelevante Themen wie:
- Schutzgebiete
- bedrohte Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume
- Arten- und Biotopschutzprojekte (Vorschau bzw. Rückblick)
- naturkundliche Besonderheiten Tirols
Weiters Veranstaltungen, die Querverbindungen vom Naturschutz in andere Materien herstellen und so neue Bevölkerungsgruppen ansprechen.
D.1.1 Informationsveranstaltungen zum Thema Natur- und Landschaftsschutz
Anwendungsgebiet:
Landesweit
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Ansuchen mittels Formular Projektförderung (Anhang IV-2): Beschreibung (Ziele, Idee, Thema, Veranstaltungsprogramm, Anzahl der Veranstaltungen), Angaben zum Förderwerber (Adresse, Telefon, Email und Kontonummer), Bruttopreis (Anbot, inkl. mögliche Kosten für Referenten, Saalmiete, Ankündigung, Plakate etc.), Einzugsgebiet, Nachweis der fachlichen Kompetenz
- Veranstaltung dient überwiegend den Zielen des Naturschutzes
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
- Vorträge
- (Schul-)Aktionen
- Informationsveranstaltungsreihen
- Exkursionen
- geführte Wanderungen
zu naturschutzrelevanten Themen.
Fördersatz:
50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes
Mögliche Kombinationen:
D.1.2 Aus- und Weiterbildung zum Thema Natur- und Landschaftsschutz
Anwendungsgebiet:
Landesweit
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Ansuchen mittels Formular Projektförderung: Beschreibung (Ziele, Idee, Thema, Veranstaltungsprogramm, Anzahl der Veranstaltungen), Angaben zum Förderwerber (Adresse, Telefon, Email und Kontonummer), Bruttopreis (Anbot, inkl. mögliche Kosten für Referenten, Saalmiete, Ankündigung, Plakate etc.), Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Einzugsgebiet, Nachweis der fachlichen Kompetenz
- Veranstaltung dient überwiegend den Zielen des Naturschutzes
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):Schulungen, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen wie:
- Fachtagungen zu naturschutzrelevanten Themen
- Ausbildungskurse für Natur- und Landschaftsführer
- Ausbildungskurse für Schutzgebietspersonal
- Fortbildungsveranstaltungen für Bergwacht und Schutzgebietspersonal
- Fachexkursionen zu naturschutzrelevanten Themen
Fördersatz:
50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes
Mögliche Kombinationen:
D.2 Bewusstseinsbildende Medienarbeit / Materialien / Infrastruktur
Zielsetzung:
Information und Sensibilisierung der interessierten Öffentlichkeit über naturschutzrelevante Themen wie:
- Schutzgebiete
- bedrohte Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume
- Arten- und Biotopschutzprojekte (Vorschau bzw. Rückblick)
- naturkundliche Besonderheiten Tirols
D.2.1 Bewusstseinsbildende Medienarbeit / Materialien
Anwendungsgebiet:
Landesweit, mit Schwerpunkt in Schutzgebieten
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Ansuchen mittels Antrag auf Förderung eines Projektes: Beschreibung (Ziele, Idee, Produkt, Thema), Angaben zum Förderwerber (Adresse, Telefon, Email und Kontonummer), Bruttopreis (Anbot), bei Druckwerken: Höhe der Auflage, Art des Druckes (Farbe, SW), Verbreitungsgebiet; Nachweis der fachlichen Kompetenz
- Produkt dient überwiegend den Zielen des Naturschutzes
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
- Übermittlun
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
- Aktuelle Berichte/Artikel oder Artikelserien für (Fach-)Zeitschriften
- Beiträge für Radio, Fernsehen oder Internet
- Pressemappen
- Unterrichtsmaterialien
- Informationsbroschüren
- Folder
- Poster, Plakate
- Publikationen, Sachbücher
- Videofilme
- Live-Webcam
Fördersatz:
Gefördert wird sowohl die Konzeption als auch die Herstellung. Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes
Mögliche Kombinationen:
- Informationsveranstaltungen zum Thema Natur- und Landschaftsschutz (D.1.1)
- Aus- und Weiterbildung zum Thema Natur- und Landschaftsschutz (D.1.2)
- Bewusstseinsbildende Infrastruktur (D.2.2)
D.2.2 Bewusstseinsbildende Infrastruktur
Anwendungsgebiet:
Landesweit, mit Schwerpunkt in Schutzgebieten
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Ansuchen mittels Antrag auf Förderung eines Projektes: Beschreibung (Ziele, Idee, Produkt, Thema), Angaben zum Förderwerber (Adresse, Telefon, Email und Kontonummer), Bruttopreis (Anbot), Nachweis der fachlichen Kompetenz
- Produkt dient überwiegend den Zielen des Naturschutzes
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde.
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
- Themenwege
- Themenspielplätze
- Informationstafeln
- Dauerausstellungen
- Wanderausstellungen
- Einrichtungen zur Besucherlenkung (Besucherleitsysteme)
- Pflege bestehender Bildungs- und Erholungseinrichtungen
Fördersatz:
Gefördert wird sowohl die Konzeption als auch die Herstellung. Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes