E Schutzgebietsförderung

E.1 Personal für die Schutzgebietsbetreuung
Zielsetzung:
Erhaltung / Weiterentwicklung der Funktion des Schutzgebietes durch
- persönliche Betreuung aller Schutzgebiete nach dem Tiroler Naturschutzgesetz einschließlich der Natura 2000-Gebiete unter Bedachtnahme auf die regionalen Besonderheiten (= Umsetzung Schutzgebietsbetreuungskonzept)
- Servicefunktion durch Betreuung für die dortige Bevölkerung
Gerade in den betreuten Gebieten hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Gewährleistung des Schutzzweckes durch SchutzgebietsbetreuerInnen erheblich gesteigert werden kann.
siehe auch https://www.tiroler-schutzgebiete.at/
Anwendungsgebiet:
Alle Tiroler Schutzgebiete, wobei die kleinen Gebiete zu regionalen Betreuungseinheiten zusammengefasst werden sollen, um eine kostengünstige und effiziente Betreuung sicherzustellen.
Förderungsvoraussetzungen:
Das Schutzgebietspersonal hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Kommunikation (=Vermittlung)
- Erhöhung der Bekanntheit und Vermittlung der Bedeutung des Gebiets, z. B. in Schulen, lokalen Medien
- Transportierung von Naturschutzinteressen zum Bürger oder zur Bürgerin mit dem Ziel einer entsprechenden Sensibilisierung und Motivierung
- Vermittlung zwischen Amt, Grundbesitzern und Nutzern; z. B. Bindeglied zwischen der Bevölkerung und dem hoheitlichen Naturschutz, dezentral vor Ort
- Hilfestellung bei der Antragstellung von Naturschutzförderungen, naturschutzrechtlichen Bewilligungen
- Informationsstelle über Fördermöglichkeiten
- Fachliche Arbeit = Erhaltung, Verbesserung (= Gewährleistung der Schutzfunktion)
- Koordination, Erstellung oder Weiterentwicklung eines auf das Schutzgebiet abgestellten Inventars, Managementplanes oder/und Pflegeplanes und Erstellung eines Leitbildes aufgeteilt in kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Vorhaben
- Koordination der Umsetzung der vorhandenen Planungen und der dort enthaltenen Pflegemaßnahmen (Inventar, Managementplan, Pflegeplan)
- Abwicklung von Naturschutzförderungen im Schutzgebiet
- Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen
- Monitoring bestimmter Arten bzw. Lebensgemeinschaften
- Planung von umsetzungsorientierten Vorhaben
- Erstellung von Berichten
Fördersatz:
Wird anhand der jeweils aktuellen Finanzierungsansätze für Schutzgebietsbetreuung in Tirol festgelegt.

E.2 Betreuungseinrichtungen
Zielsetzung:
Erhaltung / Weiterentwicklung der Funktion des Schutzgebietes durch Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Information und Service. Gerade in den betreuten Gebieten hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Gewährleistung des Schutzzweckes durch die Schaffung solcher Einrichtungen erheblich gesteigert werden kann.
Anwendungsgebiet:
Alle Tiroler Schutzgebiete, wobei die kleinen Gebiete zu regionalen Betreuungseinheiten zusammengefasst werden sollen, um eine kostengünstige und effiziente Betreuung sicherzustellen.
Förderbare Maßnahmen:
Je nach Größe eines Schutzgebiets sowie den Schutzgebietskategorien nach dem TNSchG und der jeweiligen Verordnung werden drei Kategorien für die bauliche Infrastruktur vorgeschlagen. Diese richten sich zusätzlich nach Kriterien wie Besucherfrequenz des Schutzgebiets und erkennbarer Bedarf einer Sensiblisierung. Folgende Kategorien von Betreuungseinrichtungen werden unterschieden:
- Naturparkhaus (bisher Infozentrum)
- Infostelle mit Schutzgebietsbüro
- Infopoint
Detaillierte Informationen zu den Betreuungseinrichtungen finden sich in einem ergänzenden Konzept über Infozentren; siehe: Kostenzer, J. (2004, in der aktuellen Fassung): Kriterien für Schutzgebiets-Infozentren in Tirol.
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:

E.3 Kooperationen zur nachhaltigen Entwicklung in Schutzgebieten
Zielsetzung:
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Schutzgebiete
Anwendungsgebiet:
Alle Tiroler Schutzgebiete
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Projekt fördert nachhaltige Entwicklung im Sinne des Schutzgebietes
- Nachweis der Nachhaltigkeit
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
Förderbare Maßnahmen (Beispiele):
- Mitfinanzierung von Lösungen zur Verkehrsberuhigung
- Sonstige Ideen
Fördersatz:
Projektspezifisch, bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.
Unterlagen:

E.4 Spezialförderungen in Schutzgebieten
siehe auch "Flexibles Fördersystem für Bergmähder in Schutzgebieten" (A.5.3)
siehe auch "Spezielle Pflegemaßnahmen auf Weiden im Naturschutzgebiet Kauns-Kaunerberg-Faggen" (A.6.2)
siehe auch "Spezielle Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet und Natura2000-Gebiet Fließer Sonnenhänge" (A.6.3)
siehe auch "Landschaftsschutzförderungen" (Kap. C)
E.4.2 Lawinenräumen im Valsertal
Zielsetzung:
Im Naturschutzgebiet und Natura-2000-Gebiet kommt es immer wieder zu größeren Lawinenabgängen. Ab einem Schadensniveau von 2.000,- € (bezogen auf Arbeitszeit und Maschineneinsatz) wird der Schaden aus dem Landeskatastrophenfonds abgegolten. Die Schätzung des Schadens erfolgt dabei durch Sachverständige der Landwirtschaftskammer. Die kleineren Lawinenschäden, werden derzeit nicht abgegolten.
Diese Lücke soll im Naturschutzgebiet durch Förderungen von Seiten der Abteilung Umweltschutz geschlossen werden. Bei Schäden, die eine Höhe von 1.450,- € nicht erreichen, soll der anfallende Aufwand den Landwirt:innen abgegolten werden. Durch die Ausbezahlung adäquater Tagessätze soll es dem Landwirt ermöglicht werden, externe Arbeitskräfte hinzuziehen.
Anwendungsgebiet:
Naturschutzgebiet und Natura-2000-Gebiet Valsertal
Förderungsvoraussetzungen:
- Fläche ist in der ÖPUL-Naturschutzförderung oder eine Almfläche
- Der Aufwand und die Arbeitstätigkeit im Gebiet werden dokumentiert und von der Schutzgebietsbetreuung bestätigt.
- Als Nachweis für die Durchführung sind Fotos vorzulegen, die in Totalaufnahmen den Zustand vor und nach den Arbeiten zeigen.
Fördersatz:
€ 18,75 pro Arbeitsstunde bis maximal € 1.450,- pro Lawinenstrich
Unterlagen:
E.4.3 Holzarbeiten im Wald unter den Finaul Mähdern im Valsertal
Zielsetzung:
Ziel ist die landschafts- und naturschonende Waldnutzung unter den Finaul-Mähdern: Ein durch die Agrargemeinschaft genutzter Wald wurde im Jänner 2001 in das Naturschutzgebiet Valsertal mit aufgenommen. Das Holz ist aus den steilen Lagen teilweise nicht leicht zu bringen. Anstelle den Wald mittels eines Wegprojektes zu erschließen, wird durch die händische Entnahme eine schutzgebietsgerechte, dem Standort entsprechende und schonende Bewirtschaftung durchgeführt.
Anwendungsgebiet:
Naturschutzgebiet und Natura-2000-Gebiet Valsertal
Förderungsvoraussetzungen:
- schonende Holzbringung
- Verzicht auf Wegerschließung
- Im Zuge der Holzarbeiten muss ein Zaun abgebaut werden, die darunter liegenden landwirtschaftlichen Flächen müssen nach der Holzbringung rekultiviert werden
- Einvernehmen mit der Schutzgebietsbetreuung
- Bestätigung Ausmaß (Festmeter)
Fördersatz:
€ 17,- pro Festmeter Holz
Unterlagen:
E.4.4 Zusatzaufwände auf Bergmähwiesen in Natura 2000-Gebieten
Zielsetzung:
Ziel ist die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung von Bergmähdern in Natura 2000-Gebieten. Die ÖPUL-Förderung allein deckt die Bewirtschaftungsaufwande dieser artenreichen Mähder nicht ab, daher wird diese Zusatzförderung angeboteb.
Diese Maßnahmen zielt auf folgende Lebensräume der FFH-Richtlinie Anhang I ab:
- 6520 Berg-Mähwiesen
- 6230 * Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europ. Festland) auf Silikatböden
Anwendungsgebiete:
FFH-Typen 6520 und in Ausnahmefällen auch 6230 in Natura 2000-Gebieten (außer Nationalpark)
Förderungsvoraussetzungen:
- Lage in einem Natura 2000-Gebiet (außer Nationalpark)
- Fläche ist überwiegend Teil einer Natura 2000-Schutzgutfläche 6520 (ev. 6230)
- Fläche wird mindestens jedes zweite Jahr gemäht (in Ausnahmefällen werden auch extensive Hutweiden anerkannt)
- Fläche ist in der ÖPUL-Naturschutzförderung
Fördersatz:
Mähflächen-Zuschlag zu Bergmahdförderung: € 216,- /ha
(davon 50% über ÖPUL-Naturschutzförderung, 50% Landesförderung ausbezahlt)
Hutweiden-Zuschlag zu Bergmahdförderung: € 108,- /ha
(wird über ÖPUL-Naturschutzförderung ausbezahlt)