F Förderung der Naturschutzforschung und -planung
F.1 Managementpläne für Natura 2000-und andere geschützte Gebiete
Zielsetzung:
Schutzgebietsmanagementpläne dienen der Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der Arten und Lebensräume. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Berücksichtigung wirtschaftlicher, kultureller und regionaler Bedürfnisse sowie die Integration der Ansprüche unterschiedlicher Nutzer- und Interessensgruppen.
Anwendungsgebiet:
Schutzgebiete, insbesondere Natura 2000-Gebiete
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Erstellung durch fachlich befähigte Person(en)
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
Förderbare Maßnahmen:
Die konkrete Ausformung von Managementplänen kann durch die zuständigen Behörden festgelegt werden, allerdings muss ein Managementplan gewisse Kriterien erfüllen. Für Natura 2000-Gebiete sind im “Interpretationsleitfaden zum Artikel 6 der FFH-Richtlinie” festgelegt. Dementsprechend sind folgende Maßnahmen förderbar:
- Grundlagenerhebungen zu den Schutzobjekten
- Beschreibung des Gebietes, der Schutzobjekte und der Ziele
- Planungsarbeiten für einen umsetzbaren Maßnahmenkatalog
- Kooperation mit den Betroffenen
- Einbindung der Akteure
- Erfolgskontrolle (Monitoring)
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 100 % der förderbaren Gesamtkosten.
Unterlagen:
F.2 Bewirtschaftungs- und Naturschutzpläne für Land- und Forstwirt*innen
Begriffe, Zielsetzung:
Bewirtschaftungsplan:
Ausarbeitung von Naturschutzmaßnahmen auf Einzelflächen des Betriebes im Rahmen einer ÖPUL-Naturschutzberatung.
siehe auch ÖPUL-Naturschutzmaßnahme
Ergebnisorientierter Bewirtschaftungsplan:
Beim ergebnisorientierten Bewirtschaftungsplan für landwirtschaftliche Betriebe werden im Unterschied zur bekannten ÖPUL-Naturschutzberatung keine flächenbezogenen Auflagen, sondern die naturschutzfachlichen Zielsetzungen der Bewirtschaftung festgelegt
siehe auch Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Anwendungsgebiet:
landesweit
Förderungsvoraussetzungen:
- Anmeldung zur Begutachtung im Jahr vor der geplanten Teilnahme (spätestens bis Ende Mai)
- Teilnahme des landwirtschaftlichen Bewirtschafters / der Bewirtschafterin am Beratungsgespräch
- Erarbeitung der Bestätigung durch fachlich qualifizierte Person gemäß Handbuch „ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen 2023+“
- einvernehmliche Vereinbarung der Bewirtschaftungsauflagen / Zielsetzungen
- Aufbewahrung der Projektbestätigung und Aufzeichnungsunterlagen
Unterlagen:
Antrag auf Begutachtung im Rahmen des ÖPUL
weitere Informationen: siehe ÖPUL
Mögliche Kombinationen:
Für die Umsetzung anderweitiger naturkundlicher Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzplanes steht das jeweils aktuelle Förderangebot lt. Förderhandbuch zur Verfügung.
F.2.2 Naturschutzplan auf der Alm
Bedeutung, Zielsetzung, Vorgehensweise:
Viele Almen zeichnen sich durch das Vorkommen besonderer oder seltener Pflanzen- und Tierarten, ihre Vielfalt an Lebensräumen oder auch durch ihren landschaftlichen Reiz aus. Das Mosaik an unterschiedlichen Lebensräumen und Standorten ist das Ergebnis einer jahrhundertealten, standortangepassten Almwirtschaft und kann auch in Zukunft durch die naturverträgliche Bewirtschaftung der Almen aufrechterhalten werden.
Ziel des Naturschutzplanes ist es, in Partnerschaft mit dem Almbauern nachhaltige Maßnahmen zu erarbeiten, die das vielfältige Mosaik an Lebensräumen und Standorten auf Almen erhalten und entwickeln. Derartige Maßnahmen sind jedoch wenig rentabel und widersprechen oft der gängigen Werthaltung nach Ertragsoptimierung. Mit dem Naturschutzplan auf der Alm wird die Grundlage für Förderungen geschaffen, die die Leistungen der Almbauern honorieren und dazu beitragen, dass naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume erhalten bleiben.
Vorgehensweise:
Bei einer Begehung werden die naturschschutzfachlichen Besonderheiten der Alm sowie Probleme bei der Bewirtschaftung besprochen. Der Almwirtschaftsexperte analysiert die Alm und verschafft sich einen Überblick über die almwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen der Alm. Gemeinsam werden geeingete Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktion der Alm festgelegt und ihre Umsetzung geplant. Wesentlich dabei ist, dass die geplanten Maßnahmen der Bewirtschaftung nicht entgegenstehen, sondern in das wirtschaftliche Gefüge der Alm eingepasst werden. Dabei kommt eine breite Palette unterschiedlicher Maßnahmen zur Anwendung, beispielsweise das Schwenden von Weideflächen, aber auch Renaturierung oder Nutzungsverzicht auf sensiblen Biotopen (z. B. Moore, trittempfindliche Magerrasen). Auch Erschwernisse durch fehlende Erschließung können in die Planung einfließen. Die Förderung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des aktuelle Förderangebotes.
Anwendungsgebiet:
Almen in Schutzgebieten der Tiroler Naturparke
Bei Interesse wenden Sie sich an die Betreuer*innen in Ihrem Naturpark:
Naturparks | Schutzgebiete in Tirol (tiroler-schutzgebiete.at)
Mögliche Kombinationen:
Für die jährliche Pflege von wertvollen Almflächen wird ab 2023 die Fördermaßnahme Optionaler Zuschlag „Naturschutz auf der Alm" im ÖPUL angeboten. Anmeldung dazu sind über das Online-Formular bis 31.05. möglich.
Für die Maßnahmenumsetzung steht das jeweils aktuelle Förderangebot lt. Förderhandbuch zur Verfügung, insbesondere Kap. A.14 Almen.
F.3 Landschaftspflegepläne und -entwicklungskonzepte
F.3.1 Regionale und überregionale Naturschutzplanungen
Zielsetzung:
Regionale, überregionale oder internationale Abstimmung von Naturschutzaktivitäten.
Anwendungsgebiet:
Landesweit
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Erstellung durch fachlich befähigte Person(en)
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
- Keine inhaltliche Überschneidung mit bewilligungspflichtigen Projekten
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Gefördert werden regional oder landesweit abgestimmte Konzepte für den Natur- und Artenschutz, wie z. B.:
- Regionale oder überregionale Schutzkonzepte für bedrohte Arten und Lebensräume
- Regionale oder überregionale Schutzkonzepte für Fließgewässer (z. B. Naturschutzplan Fließgewässer, Fortführung und Aktualisierung)
- Gewässerentwicklungskonzepte (z. B. Lech)
- Waldentwicklungspläne (z. B. Lechtal)
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes
Mögliche Kombinationen:
F.3.2 Ökologische Fachplanungen / Naturkundliche Fachgutachten / Landschaftspflegerische Begleitplanungen
Zielsetzung:
Schaffung von Grundlagen für eine fachgerechte Umsetzung von Naturschutzprojekten.
Anwendungsgebiet:
Landesweit
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Erstellung durch fachlich befähigte Person(en)
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
- Kein Zusammenhang mit bewilligungspflichtigen Projekten
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Ökologische Fachplanungen / Naturkundliche Fachgutachten / Landschaftspflegerische Begleitplanungen für
- Moorpflege und –renaturierung
- Fließgewässerpflege und –renaturierung
- Pflege oder Neuanlage von stehenden Gewässern
- Pflege oder naturschutzfachlich optimierte Sanierung von Entwässerungsgräben
- Fischwanderhilfen
- Entfernung von Migrationshindernissen
- Amphibienschutzeinrichtungen
- Einrichtung fischereilicher Schongebiete
- Waldumweltmaßnahmen, z. B. Vogelschutz - Biotopentwicklung
- Bestandesstärkende Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz
- Pflege von Naturdenkmälern
- Grunderwerb für den Naturschutz
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Mögliche Kombinationen:
- Die Förderung erfolgt idealerweise im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt und umfasst auch Bewusstseinsbildende Materialien und Veranstaltungen (Kap. D.2)
F.4 Naturschutzforschung, Studien, Untersuchungen
Zielsetzung:
Überregionale. regionale oder lokale Studien / Untersuchungen zu angewandten, naturkundlichen Themen.
Anwendungsgebiet:
Landesweit
Förderungsvoraussetzungen:
- Erstellung durch fachlich befähigte Person(en)
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
- Kein Zusammenhang mit bewilligungspflichtigen Projekten
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Gefördert werden regional oder landesweit abgestimmte Studien zu naturschutzrelevanten Themen, wie z. B.:
- Erhebungen/Recherchen/Analysen zur Verbreitung und den Gefährdungsgrad von Arten und Lebensräumen in Tirol (regionale/überregionale Ebene) bzw. in naturschutzfachlich relevanten (Projekt-)Gebieten (lokale Ebene)
- Monitoring zur Dokumentation der Entwicklung von sensiblen Arten und Lebensräumen in Tirol bzw. naturschutzfachlich relevanten (Projekt-)Gebieten
- Evaluierung von Naturschutzmaßnahmen
- Aktualisierung, Revision, Update bestehender naturschutzrelevanter Grundlagen (z. B. Biotopkartierung)
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes
Mögliche Kombinationen:
F.4.1 Teilnahme an jährlichem Monitoringprojekt
Zielsetzung:
Nach Projekten zur Wiederherstellung und Renaturierung von Lebensräumen (z.B. Moore) sollen die Grundeigentümer:innen und Bewirtschafter:innen in die Dokumentation der Entwicklung eingebunden werden.
Anwendungsgebiet:
Landesweit in Gebieten mit durchgeführten Renaturierungsprojekten
Förderungsvoraussetzungen:
- Monitoringkonzept liegt vor
- Erhebungsdaten werden digital übermittelt
Fördersatz:
€ 250,- / Jahr und Projektfläche