Natura 2000 Österreich
Was ist "Natura 2000"?
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten eingerichtet wird. Die Meldung von Gebieten muß in einer sog. Nationalen Liste Natura 2000 erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Diese Gebiete werden nach mehreren international abgestimmten Auswahlverfahren in biogeografischen Seminaren sodann Bestandteil des Netzwerkes Natura 2000 und sind dementsprechend zu besonderen Schutzgebieten zu erklären (SAC) = Special Area of Conservation). Österreich hat Anteil an zwei biogeografischen Regionen , der alpinen Region und der kontinentalen Region. Für die Abstimmung der Gebietsmeldungen in der alpinen Region wurden bereits drei biogeografische Seminare - Salzburg, A, Oktober 1997 und Gap, F, Juli 1999 und Brüssel, B, 2001- für die Abstimmung in der kontinentalen Region ein Seminar - Gesves, B, März 2000 - abgehalten. Das letzte Seminar für die alpine Region fand in Brüssel in der Zeit vom 11. bis 12. Oktober 2001 statt. Das letzte Seminar für die kontinentale Region fand in Potsdam vom 11. bis 13. November 2002 statt.
Die Gemeinschaftslisten der Gebiete von europäischer Bedeutung wurden für beide Regionen bereits beschlossen. Sie unterliegen einer ca. einjährlichen Aktualisierung (rolling plan) und können in ihrem aktuellen Stand der homepage der DG Environment (Europäische Kommission) entnommen werden.
Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso entsprechend der Vogelschutzrichtlinie die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Diese Schutzgebiete werden ohne entsprechendes Auswahlverfahren - also ohne biogeografische Seminare mit internationaler Beteiligung - im Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 einbezogen.
Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten.
LIFE+ - Natur
Neben diesen Richtlinien stellt die Europische Union auch ein Förderinstrument LIFE-Natur zur Umsetzung dieses Zieles zur Verfügung.
Antrag und Ausfüllhilfe für Projekte ab dem Jahr 2002 stehen bereits zur Verfügung. Die Anträge sind an die zuständigen Naturschutzbehörden der Landesregierungen zu schicken. Diese leiten sie an die Europäische Union, DG Umwelt weiter.
Welche Gebiete in Österreich sind Natura 2000 würdig?
Die beiden EU-Naturschutzrichtlinien enthalten u.a. die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, naturschutzwürdige Gebiete - diese werden als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" nach der Habitat-Richtlinie (pSCI) und als "Besondere Schutzgebiete" nach der Vogelschutzrichtlinie (SPA) bezeichnet - an die Europäische Kommission zu melden.
Die aktuelle Nationale Liste Österreichs im Rahmen der Meldung von Natura 2000 Gebieten stammt vom Juni 2008 und umfaßt insgesamt 218 Gebiete. Dabei sind sowohl die Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie (SPA) als auch jene nach der Habitat-Richtlinie (pSCI) zu verstehen. Die Gesamtmeldung Österreichs deckt einen Anteil von ca. 14,7% der Staatsfläche ab.
- Nationale Liste Natura 2000 vom Juni 2008 (218 Gebiete)
- Gesamtübersicht Natura 2000 Österreich
Was passiert nach der Meldung?
Nach fachlicher Überarbeitung der Nationalen Liste erstellt die Europäische Kommission im Einvernehmen mit dem jeweiligen Mitgliedstaat eine Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI). Daraufhin müssen die Mitgliedstaaten für diese Gebiete der Gemeinschaftsliste eine innerstaatliche Form der Unterschutzstellung - soweit eine solche nicht bereits vorhanden ist - finden. Diese Gebiete werden als Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet.
Kontakt: christian.ploessnig@tirol.gv.at