TIWAG-Satzung

Bekenntnis zur sicheren, kostengünstigen, umweltverträglichen und effizienten Strombelieferung für Bevölkerung, Gemeinden und Wirtschaftsstandort

  • Kostengünstiger Preis als Zieldefinition festgelegt und öffentliches Interesse festgeschrieben
  • Beschluss der Hauptversammlung geht auf Auftrag von LH Mattle an die TIWAG sowie Beschluss der Vollversammlung der AK Tirol zurück

Im Rahmen der TIWAG-Hauptversammlung hat Eigentümervertreter LH Anton Mattle eine Änderung der TIWAG-Satzung, den organisatorischen Regeln für den Landesenergieversorger, beschlossen. Konkret wurde in der TIWAG-Satzung ergänzt: „Die Gesellschaft, die sich im 100 %-igen Eigentum des Landes Tirol befindet, hat als kunden- und wettbewerbsorientierter Anbieter von Energiedienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen, umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen insbesondere für die Bevölkerung, Gemeinden und den Wirtschaftsstandort Tirol sowie auf der Grundlage eines wettbewerbsfähigen Elektrizitätsmarktes zu agieren und dabei nach Maßgabe des § 70 AktG gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Allgemeininteresse bestmöglich zu wahren.“

Der Beschluss der Hauptversammlung geht auf einen Auftrag von LH Mattle an die TIWAG sowie einen Beschluss der Vollversammlung der AK Tirol zurück. „Erstmals in der hundertjährigen Geschichte der TIWAG wird in den Satzungen ein kostengünstiger Preis als Zieldefinition festgelegt und das öffentliche Interesse festgeschrieben. Die TIWAG hat einen klaren Auftrag für eine sichere, kostengünstige, umweltverträgliche und effiziente Belieferung mit Energie für Bevölkerung, Gemeinden und den Wirtschaftsstandort Tirol“, erklärt LH Mattle. Als Eigentümervertreter hat er keinen direkten Einfluss auf das operative Geschäft, mit der Satzungsänderung wird aber eine neue Stoßrichtung für die TIWAG vorgegeben. „Wir sind vom europäischen Energiemarkt beeinflusst, weshalb wir konsequent an der Energieautonomie Tirols arbeiten, um vom Ausland unabhängiger zu werden und unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für die Zukunft ist und bleibt das Ziel, dass die TIWAG mit zu den günstigsten Landesenergieversorgern zählt. Unser Benchmark ist der Vergleich mit den österreichischen Landesenergieversorgern“, konkretisiert LH Mattle seine Erwartungshaltung bezüglich eines kostengünstigen Angebots.

Für AK-Präsident Erwin Zangerl ist die Änderung der Satzung der Schlusspunkt einer Auseinandersetzung mit der TIWAG, die sich über ein Jahr hingezogen hat. „Für uns stand immer ein leistbarer Strompreis im Vordergrund. Ich bin der Ansicht, dass ein Landesunternehmen eine besondere Verpflichtung den Tirolerinnen und Tirolern gegenüber hat, das wurde mit der Satzungsänderung nun klar herausgestrichen“, so Zangerl, der die AK-Forderung damit umgesetzt sieht. Sein Dank gilt diesbezüglich auch Landeshauptmann Anton Mattle, der „die Zeichen der Zeit erkannt und im Sinne der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft gehandelt hat.“ Da Tirol über wenige natürliche Ressourcen verfüge, sei es umso wichtiger, dass die Ressource Wasserkraft auch zum Wohl der Tirolerinnen und Tiroler genutzt wird, so Zangerl.

„TIWAG hat den klaren Auftrag, eine sichere Energieversorgung für das Land Tirol zu gewährleisten. Die Satzung ist für das Unternehmen ein zentrales Regelwerk, mit dem Beschluss der Hauptversammlung sind die Leitlinien des Landes nun auch dort verankert. Insgesamt ist es notwendig, dass die TIWAG neben der Versorgungssicherheit auch den Netzausbau sowie die Energiewende vorantreibt“, erklärt AR-Vorsitzender Eduard Wallnöfer abschließend.