Abfallrecht
Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002, idgF
Wesentlicher Inhalt:
- Definition von (gefährlichen) Abfällen, Abfallanlagen, Abfallbehandlung etc.
- Verpflichtungen bei der Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfällen:
- Meldepflicht
- Aufzeichnungspflicht
- Erlaubnispflicht für die Sammlung und Behandlung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen
- Anlagenrecht für Abfallbehandlungsanlagen einschließlich der Sonderbestimmungen für IPPC- und Seveso III-Anlagen
- Behandlungsaufträge
- Strafbestimmungen
Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 3/2008, idgF
Wesentlicher Inhalt:
- Definition ua. von Restmüll, Sperrmüll und sonstigen Abfällen (§ 2). Möglichkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 3 durch die Bezirksverwaltungsbehörde
- Grundlage für ein Entwicklungsprogramm als Steuerungsinstrument für die Abfallwirtschaft im Bundesland Tirol (§ 5), siehe Tiroler Abfallwirtschaftskonzept
- Verpflichtung des Landes Tirol, die Errichtung und den Betrieb der lt. Abfallwirtschaftskonzept erforderlichen öffentlichen Behandlungsanlagen sicherzustellen bzw. Verpflichtung des Landes Tirol, sofern keine ausreichenden Kapazitäten in entsprechenden öffentlichen Behandlungsanlagen in Tirol vorhanden sind, für die Behandlung in entsprechenden Anlagen außerhalb Tirol zu sorgen. (§ 9)
- Verpflichtung der Gemeinden für die Einrichtung und den Betrieb einer öffentlichen Müllabfuhr (§§ 10 bis 15a)
- Verpflichtung, den im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr gesammelten Restmüll sowie Sperrmüll zur öffentlichen Behandlungsanlage zu verbringen (Andienungszwang)
- Strafbestimmungen und/oder Entfernungsaufträge (§ 20)
Tiroler Abfallwirtschaftskonzept, LGBl. Nr. 1/1993, idgF
Wesentlicher Inhalt:
- Getrennte Sammlung von Abfällen (§ 1 bis 3) - in weiten Teilen durch bundesrechtliche Vorschriften überlagert
- Ausdrückliche an den Rechtsunterworfenen gerichtete Trennverpflichtung für Verpackungsabfälle, Elektro- und Elektronikaltgeräte und sonstige Altstoffe
- Festlegung der Standorte für öffentliche Behandlungsanlagen und deren Einzugsbereiche (§§ 4 und 5 sowie Artikel II); Restmüll und Sperrmüll aus den festgelegten Einzugsbereichen sind zu den den Einzugsbereichen zugeordneten Standorten für öffentliche Behandlungsanlagen zu verbringen
- Abfallwirtschaftskonzept