Info Tempo 100 permanent
Kurzinformation zur permanenten Geschwindigkeitsbeschränkung gem. IG-L
Beschreibung der Maßnahme | Die verkehrs– und immissionsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkung für Pkw wird in ein permanentes Tempolimit von 100 km/h umgewandelt. Damit kann eine höhere Wirksamkeit erzielt werden. Die geringere Wirkung des variablen Tempolimits war ein Grund dafür, dass der Europäische Gerichtshof das sektorale Fahrverbot als unionsrechtswidrig qualifiziert hat. |
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Maßnahmentyp | Verordnung |
Zuständigkeit | Landeshauptmann (mittelbare Bundesverwaltung) |
Sanierungsgebiete | die A 12 Inntal Autobahn von Strkm. 0,000 (österreichischen Staatsgrenze zu Deutschland) bis Strkm. 91,921 (westliche Gemeindegrenze von Zirl) |
die A 13 Brennerautobahn von Straßenkilometer 0,00 (Stadtgebiet Innsbruck) bis Strkm. 12,020 (südliche Gemeindegrenze von Schönberg), einschließlich des sog. „Westastes“ (Innsbruck/Süd bis Innsbruck/West [A12]) | |
die A 12 Inntal Autobahn von Strkm. 131,204 (Gemeindegebiet Karrösten) bis Strkm. 145,500 (Gemeindegebiet Zams). | |
Umsetzungszeitraum | Herbst 2014 |
Emissions- und Immissionswirkung | Die Maßnahme führen zur Reduktion der NOx-Emissionen und NO2-Immissionen. Reduktionseffekte ergeben sich auch bei Energieeinsatz und CO2 Emissionen. |
Weitere Wirkung | Erhöhung der Verkehrssicherheit, Reduktion der Lärmemissionen |
Allgemein:
An den Luftgüte-Messstellen Vomp–Raststätte A12, Kundl, A12, Imst-A12 und Mutters-Gärberbach A13 wurden seit Beginn der Luftgütemessungen regelmäßig Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (Jahresmittelwert und/oder Halbstundenmittelwert) für Stickstoffdioxid (NO2) festgestellt. Die Untersuchungen (Statuserhebungen) haben ergeben, dass Hauptverursacher der Überschreitungen die Emissionen des Straßenverkehrs sind.
Im Hinblick auf diese Grenzwertüberschreitungen wurden auf Grundlage des IG-L und gestützt auf entsprechende Fachstudien vom Landeshauptmann seit 2002 mehrfach Verkehrsmaßnahmen zur Reduktion der Schadstoffbelastung angeordnet. Im Jahr 2007 wurde außerdem ein Programm nach § 9a IG-L (Luftqualitätsplan) für das Bundesland Tirol beschlossen und kundgemacht, welches ein Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgütesituation beinhaltet und seither die Grundlage für die Erlassung von Luftreinhalteverordnungen bildet.
Obwohl sohin umfangreiche Maßnahmen gesetzt wurden, um die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 in den durch die genannten Messstellen repräsentierten Gebieten sicherzustellen, kommt es nach wie vor zu Überschreitungen der nationalen Grenzwerte und größtenteils auch der EU-Grenzwerte. So hat der Jahresmittelwert an der Messstelle Vomp/Raststätte im Jahr 2013 wiederum 60 μg/m³ betragen und damit deutlich über dem EU-Grenzwert von 40 μg/m³ und dem nationalen Grenzwert von derzeit 35 μg/m³ gelegen. Der zulässige Halbstundenmittelwert von 200 μg/m³ wurde ebenfalls überschritten. An der Messstelle Kundl wurde 2013 ein Jahresmittelwert von 51 μg/m³ gemessen, an der Messstelle Mutters-Gärberbach ein Jahresmittelwert von 48 μg/m³ und an der Messstelle Imst ein Jahresmittelwert von 39 μg/m³. In Imst wurde der Halbstundenmittelwert 16-mal überschritten.
Insbesondere im Hinblick auf die unionsrechtliche Verpflichtung, bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach Ablauf der durch die Richtlinie 2008/50/EG vorgegebenen Fristen durch geeignete Maßnahmen für eine möglichst rasche Einhaltung der vorgegebenen Luftqualitätsziele zu sorgen, soll mit der vorliegenden Verordnung durch Festlegung einer permanenten Geschwindigkeitsbeschränkung anstelle der derzeit gültigen immissionsabhängigen Begrenzung das darin gelegene zusätzliche Reduktionspotential ausgeschöpft werden.
Informationen zur aktuellen Luftgüte in Tirol finden Sie unter folgendem Link:
www.tirol.gv.at/umwelt/luftqualitaet
Lufthygienische Wirksamkeit:
Tempolimits sind deshalb bedeutend für die Luftgüte, weil die Schadstoffemissionen der Pkw und Lieferwagen mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit überproportional ansteigen. Bei einem Tempo von 130 km/h emittiert ein Pkw pro gefahrenen Kilometer 2 – 2 ½ mal soviel Stickoxide wie bei 80 km/h, und zwar aufgrund des stark zunehmenden Luftwiderstandes. Bei den modernen Lastwagen sind spezielle Abgasreinigungsanlagen im Einsatz, welche die effektiven Emissionen zwischen 70 und 90 km/h wenig variieren lassen.
Die Ausbreitung von Luftschadstoffen ist ein komplexer Vorgang. In topografisch gegliedertem Gelände ist sie noch komplexer als über dem flachen Land. Dies liegt an der Kanalisierung der Strömungen innerhalb der Talflanken und an den zäheren Inversionen (wenn wärmere Luft über kälterer liegt und der Wegtransport der Schadstoffe nach oben stark behindert ist). Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass eine bestimmte Emissionsmenge (z.B. von einem bestimmten Lastwagen) in einem Alpental im Durchschnitt die 2,5 - 3-fache Immission (Luftschadstoffkonzentration in der Luft) erzeugt wie im flachen Land. Generell aber erzeugt eine bestimmte Emissionsmenge im Mittel nachts etwa die 3 – 4-fache Immission wie über Mittag.
Ein permanentes Tempo100-Limit leistet einen substanziellen Beitrag zur Reduktion der Stickoxidimmissionen im Inntal, über den Effekt des gegenwärtigen temporären Tempo100-Limits hinaus.
Aktuell:
Hier finden Sie die Evaluierung der Wirksamkeit des permanenten Tempo-100 Limits für den Zeitraum 20. November 2014 bis 19. November 2015: Endbericht Evaluation
Evaluierung für den Zeitraum November 2014 bis Jänner 2015: Evaluation
Weitere Informationen zu den bestehenden (Verkehrs-) Maßnahmen nach IG-Luft finden Sie unter folgendem Link:
https://www.tirol.gv.at/umwelt/luft/nachtfahrverbot/