Adaptionen im Sinne der Barrierefreiheit
Maßnahmen
- Neubau von rolli-tauglichen Wanderwegen
- Adaptierung/Ausbau von bestehenden Wanderwegen im Sinne der Rolli-tauglichkeit
- Barrierefreie Spielplätze
Begleitmaßnahmen, sofern sie nach Bedarfsanalyse und im Rahmen von Einzelfallentscheidungen des Landschaftsdienstes für notwendig und sinnvoll erachtet werden:
- Barrierefreie Parkplätze
- Barrierefreie Stationen bei einem Themenweg
- Barrierefrei WCs
- Taktile und akustische Leitsysteme
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird mit diesen Maßnahmen Inklusion auch im Tiroler Erholungsraum gelebt.
Planungsunterlagen
- Richtlinie zur Klassifizierung von Wanderwegen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung
- Handbuch zur Richtlinie (noch nicht downloadbar)
- Familienland NÖ – Leitfaden: Spielen ohne Barrieren
Förderunterlagen
- Förderantrag
- Projektbeschreibung inklusive Angebote, Lageplan, allfällige behördliche Genehmigungen, usw.
Förderablauf
- Kontaktaufnahme mit der Regionalberatung sowie der Fachbearbeitung des Landschaftsdienstes
- Erstellung einer Projektsbeschreibung
- Lokalaugenschein vor Ort und Festlegung der notwendigen Maßnahmen nach der Richtlinie
- Einreichung der Förderunterlagen und Genehmigung
- Baubeginn NACH Einlangen der Förderunterlagen
- Abnahme des Weges und Klassifizierung nach der Richtlinie durch den dafür zuständigen Sachverständigen der Abt. Sport
- Auszahlung der Förderung
- Abrechnung von rolli-tauglichen Wanderwegen erfolgt nach Standardkosten
- Abrechnung von Begleitmaßnahmen erfolgt nach tatsächlichen Kosten
Mehr Infos
Alle Informationen zum Thema Barrierefreies Wandern unter Bergwelt Tirol – Miteinander erleben.
Förderbare Begleiteinrichtungen
Kontakt
Zuständige Regionalberatung bzw. Fachbearbeitung Landschaftsdienst