Förderungsziele
Die forstliche Förderung hat zum Ziel, eine nachhaltige und ökologisch orientierte Waldwirtschaft sicherzustellen, den Wald als Erholungsraum attraktiv zu gestalten und die Schutzwirkung der Wälder für kommende Generationen zu sichern.
Ziele der Förderungen im Wald
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes; z.B. Schutzwaldverbesserung (Aufforstung, Pflege, Erschließung, Seilkranbringung), Erholungseinrichtungen, etc.
- Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Funktionen des Waldes wie Waldpflege, Forstschutz, etc.
- Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Vermarktung von Holz- und Holzprodukten Förderung von Waldbesitzervereinigungen (z.B.: Gemeinschaftlicher Holzverkauf und damit bessere Erlöse, koordinierte Planungen und Pflegeprogramme.)
- Förderung von Erholungseinrichtungen im Wald
- Förderung der Freigabe von Mountainbikerouten
Wer kann Förderungen beantragen und wohin können Sie sich wenden?
Als AntragstellerInnen können natürliche Personen (z.B. private Waldbesitzer, Nutzungsberechtigte), juristische Personen (z.B. Agrargemeinschaften, Bringungsgenossenschaften bzw. -gemeinschaften) und Personengemeinschaften (z.B. Waldbesitzervereinigungen, Arbeitsgemeinschaften) auftreten.
Ansprechpartner ist die jeweilige Bezirksforstinspektion (BFI) bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder die Gruppe Forst, Fachbereich Förderung