Waldfonds
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Die Österreichische Forstwirtschaft hat infolge des Klimawandels zahlreiche Stressfaktoren zu bewältigen. Rund 62 Prozent der gesamten österreichischen Holzernte waren 2019 auf Schadholz zurückzuführen. Durch die Corona-Pandemie ist zusätzlich die Nachfrage nach dem Rohstoff eingebrochen und die Exporte in traditionelle Märkte wie z.B. Italien massiv zurückgegangen. Das Investitionspaket der Bundesregierung soll die Forstwirtschaft in dieser schwierigen Situation unterstützen. Das Waldfondsgesetz wurde am 7. Juli 2020 im Nationalrat beschlossen. Der Waldfonds umfasst ein Investitionsvolumen in der Höhe von 350 Millionen Euro, und ist eines der größten Maßnahmenpakete der letzten Jahre für die heimischen Wälder.
Unter www.waldfonds.at finden Sie umfangreiche Informationen zu diesen Investitionspaket des Bundes.
Die Maßnahmen des Waldfonds zielen auf die Entwicklung klimafitter Wälder, die Förderung der Biodiversität im Wald und auf eine verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz ab. Im Rahmen des Waldfonds wird Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eine Entschädigung für den durch Borkenkäfer verursachten Wertverlust gewährt. Um den weiteren Befall österreichischer Wälder durch Borkenkäfer zu reduzieren, werden Wiederaufforstungen, Pflegemaßnahmen, die Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz sowie die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme gefördert. Der Waldfonds umfasst zudem Maßnahmen zur Waldbrandprävention und Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“.
Antragstellung
Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.
Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte dieses Formular (Link zu „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“) vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.
In Tirol werden die forstlichen Maßnahmen vorrangig über sogenannte Rahmenanträge von Waldpflegevereinen abgewickelt. Für nähere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Bezirksforstinspektion.
Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Maßnahmenbereichen M1 bis M10.
Maßnahmenbereiche Waldfonds
Nachfolgend werden die Maßnahmenbereiche des Waldfonds näher beschrieben, welche über die Gruppe Forst als Förderstelle abgewickelt werden. Informationen zu den restlichen Maßnahmenbereichen sind unter www.waldfonds.at zu finden.
1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
Es erfolgt eine Förderung pro Forstpflanze um rasche Wiederaufforstung zur nachhaltigen Sicherstellung der Waldfunktionen zu unterstützen.
2. Entwicklung klimafitter Wälder – Waldpflege
Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung, um vitale und widerstandsfähige Wälder zu erhalten und zukünftige Schäden zu vermeiden.
4. Errichtung von Lagerstätten für Schadholz
Errichtung von Nass- und Trockenlagern, um das Schadholz rasch aus dem Wald abführen zu können.
5. Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
Mit speziellen Entrindungsvorrichtungen auf Holzerntemaschinen oder stationären Anlagen lässt sich die schädliche Vermehrung von rindenbrütenden Insekten eindämmen. Abgeltung des Mehraufwandes bei Verwendung von mechanischen Entrindungseinrichtungen.
6. Maßnahmen zur Waldbrandprävention
Maßnahmenbündel zur Vorbeugung von Waldbränden.
7. Forschungsschwerpunkt und Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen
Forschungsschwerpunkt und Errichtung einer Forschungsanlage zur Erzeugung von Holzgas und Treibstoffen aus Holz.
In diesem Maßnahmenbereich werden bundesweite Calls durchgeführt. Für weitere Informationen siehe Website des BMLRT.
8. Forschungsschwerpunkt „Klimafitte Wälder“
Praxisorientierte angewandte Forschungsprojekte zur Unterstützung widerstandsfähiger Wälder.
In diesem Maßnahmenbereich werden bundesweite Calls durchgeführt. Für weitere Informationen siehe Website des BMLRT.
9. Holzbauoffensive
Maßnahmenbündel zur vermehrten Verwendung von Holz als Baustoff zur Substitution von CO2-intensiven Baustoffen und Speicherung von CO2 in Holzbauten sowie Schwerpunkte im Bereich der Holzbauforschung
In diesem Maßnahmenbereich werden bundesweite Calls durchgeführt. Für weitere Informationen siehe Website des BMLRT.
10. Stärkung, Erhalt und Förderung der Biodiversität im Wald
Stärkung der Biodiversität u.a. durch Ausbau des Naturwaldreservatenetzes, Schaffung von Trittsteinbiotopen und sonstigen Maßnahmen für erhaltungswürdige Waldelemente.
In diesem Maßnahmenbereich werden bundesweite Calls durchgeführt. Für weitere Informationen siehe Website des BMLRT.
Sonstiges
Die Einzelmaßnahmen in den Bereichen M1, M2, M4, M5 und M10 werden vorrangig über pauschale Standardkosten abgerechnet. Weitere Informationen entnehmen Sie der Sonderrichtlinie zum Waldfondsgesetz.