AUFRUF zur Einreichung von Förderungsanträgen zur Maßnahme 4 „Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz“ (M4 - § 3 Z 4 Waldfondsgesetz)
Allgemeines
Projektvorschläge für den Förderungsgegenstand 5.2.3 „Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik“ gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz können im Rahmen von Aufrufen (Calls) eingebracht werden.
Mit diesem Aufruf gibt das Land Tirol – Abteilung Forstorganisation bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 4 „Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz“ für Förderungsgegenstand 5.2.3 eingereicht werden können.
Einreichstelle und Frist:
Förderungsanträge müssen bis spätestens 30.04.2024, 12:00 Uhr, ausschließlich online eingelangt sein.
Bewilligende Stelle ist das Land Tirol, Abteilung Forstorganisation:
Bedingungen für die Teilnahme an der Förderung:
Es gelten die Bedingungen gemäß Punkt 1 (Allgemeiner Teil) und Punkt 5 (Maßnahme 4) der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz, die hier auszugsweise wiedergegeben werden, mit folgenden Einschränkungen:
Die Projektlaufzeit wird maximal bis spätestens 30. September 2027 begrenzt.
Als Förderungsuntergrenze werden 250.000 Euro und als Förderungsobergrenze 550.000 Euro an anrechenbaren Projektkosten festgelegt.
Förderungswerber:
Förderungen können nur Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts und Waldbesitzervereinigungen, die von Punkt 1.4.7 der Sonderrichtlinie Waldfonds als sonstige Förderungswerber erfasst sind, beantragen.
Die „Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz“ ist auf der Website des BML veröffentlicht.
Förderungsgegenstand:
Ziele sind:
- Verbesserung des Wissensmanagements zum Thema Schadholzlagerung unter verschiedenen Abdeckungen zur Sicherung der Holzqualität
- Qualitätsabschätzung von eingelagertem Holz durch wissenschaftliche Untersuchungen hinsichtlich Holzalterung und Holzabbau bzw. CO2 Freisetzung
- Handlungsempfehlungen für die praktische Anwendung verschiedener Konservierungsvarianten im Trockenlager von Schadholz
- Beurteilung der Änderungen der Holzeigenschaften sowie Dokumentation dieser
Aus den oben genannten Zielen werden folgende Projektinhalte und Voraussetzungen definiert:
- Literaturrecherche zu bisherigen Untersuchungen und Studien zur Schadholzlagerung unter Abdeckung
- Wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation der Änderung der Holzqualität bei unterschiedlichen Lagermethoden im Bereich der Trockenlagerung unter Abdeckung
- Darstellung der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung hinsichtlich mechanischer und physikalischer Kennwerte
- Erhebung der Lagerkosten und der ökonomischen Effizienz
- Veröffentlichung der Ergebnisse
Weitere Vorgangsweise:
Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Maßnahme festgelegt sind.
Im Auswahlverfahren werden nur vollständige, digital eingelangte Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche Beantragung des Vorhabens im Rahmen allfälliger nachfolgender Auswahlverfahren ist zulässig.
Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind unter Auswahlkriterien M4 veröffentlicht.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Von den Förderungswerbern sind im Zuge der Online-Antragstellung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Projektbeschreibung (Bitte nehmen Sie Bezug auf die Auswahlkriterien!)
- F4 Formblatt Kostenaufstellung (siehe Merkblatt für vorgegebenes Format)
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
- Personalunterlagen (Plausibilisierung der Personalkosten mit Vergleichswerten (z. B. vorhandene Dienstverträge))
- Angaben zur Kostenplausibilisierung (z. B. unverbindliche Preisauskünfte, Internetrecherche, Referenzkosten, Vergleichswerte ähnlicher abgeschlossener Projekte)
- Statuten/Satzungen/Geschäftsordnung
- Vollmachten bei Stellvertretungen (falls relevant)
- Bestätigung Finanzamt zur Vorsteuerabzugsberechtigung
- weitere vorhabensartenspezifische Ergänzungen, (z. B. Belege für Sachkundigkeit, Kompetenz und erforderliche Qualifikation, Liquiditätsbestätigung)
Folgende Formblätter werden für die Verwendung nach einer ev. Fördergenehmigung bereitgestellt und sind verpflichtend auszufüllen:
- Formblatt zur Dokumentation der Vergabeverfahren inkl. Ausfüllhilfe und Ausfüllmuster (falls relevant)
- Formblatt zur Dokumentation mehrerer Direktvergaben (falls relevant)
Darüber hinaus ist mit der Endabrechnung ein formfreier, aber ausführlicher
Evaluierungsbericht zu übermitteln.