Der Gemeindewaldaufseher als Berater beim Holzgeschäft
Auf Wunsch des Waldbesitzers kann der Waldaufseher auch beim Holzverkauf in Vertretung oder unterstützend für den Verkäufer sein Wissen einsetzen.
Wird der Gemeindewaldaufseher mit dem Holzverkauf betraut, muss dies jedoch erst schriftlich vereinbart werden. Die persönlichen Daten des Käufers beziehungsweise Verkäufers werden nicht weitergegeben. Diese schriftliche Vereinbarung dient zur rechtlichen Absicherung des Waldaufsehers und des Landesforstdienstes Tirol.