Die Eu Holzverordnung und PEFC Zertifizeirung
Die Eu- Holzverordnung ist ein Gesetz welches das in Verkehr bringen von illegal geernteten Holz unterbinden soll. Auch wenn in Österreich nicht die Gefahr besteht, dass Holz in großem Umfang illegal geerntet wird, so muss das Gesetz doch aufgrund der Wettbewerbsgleichstellung in der EU exekutiert werden. Für den Verkäufer besteht eine Aufzeichnungspflicht bei der er die Menge, Holzart und Abnehmer dokumentieren muss. Diese Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.
Es können von der Landwirtschaftskammer Listen angefordert werden, auf der alle notwendigen Angaben eingetragen werden können. Auch ist es von Vorteil sich den Schlussbrief aufzubewahren. Denn auf diesem stehen alle relevanten Angaben zum Holzverkauf.
Diese Aufzeichnungen können auch, falls die Nutzung beim Waldaufseher gemeldet wird in der Walddatenbank aufgenommen werden. Somit entfällt für den Verkäufer die Aufbewahrungspflicht.
Über Österreich gibt es neun sogenannte Rahmenzertifizierungen. Diese beurteilen überblickend die Flächen von ganz Österreich. Es wird bewertet, ob dieses Gebiet die Grundvoraussetzungen für eine PEFC Zertifizierung erfüllen. Erst wenn die Rahmenzertifizierung für ein Gebiet positiv ist, darf eine einzelne Waldfläche zertifiziert werden.
Die PEFC-Zertifizierung erhält ein Waldbesitzer nicht automatisch. Er muss, um als zertifizierter Betrieb Holz zu verkaufen eine Teilnahmeerklärung abgeben. Mit dieser Erklärung sichert der Waldbesitzer zu, allgemeine Bewirtschaftungskriterien (PEFC-Richtlinien) einzuhalten. Der Vorteil für den Verkäufer des Rundholzes setzt direkt beim Endverbraucher an, der das Holz in Form von Möbeln usw. kauft. Der Umweltgedanke vor allem am europäischen Markt ist deutlich gestiegen. Somit ist für sie ein PFC- Zertifikat eine zusätzliche Qualitätsteigerung.