Österreichische Holzhandelsusancen (ÖHU)
Die Österreichischen Holzhandelsusancen sind niedergeschriebene Handelsgebräuche im österreichischen Holzgeschäft. Sie haben sich durch mehrere Auflagen mit dem Marktverhalten der letzten Jahre mitentwickelt. Die neueste Auflage stammt aus dem Jahr 2006. Grundsätzlich sind die Österreichischen Holzhandelsusancen kein Gesetz. Jedoch sind Handelsgebräuche wie die ÖHU im Sinne des Handelsrechts bindend und können somit im Fall von Rechtsstreitigkeiten als Rechtsmittel verwendet werden. Sind die ÖHU ausdrücklich nicht als Vertragsgrundlage gewünscht, so sind sie nicht bindend. Diese Sonderregelung muss jedoch beiden Vertragspartnern klar sein.
Die ÖHU sind in vier Teile aufgeteilt
- Teil A: (Allgemeines) In diesem Bereich sind alle für den Vertrag wichtigen Begriffe und Fristen geregelt.
- Teil B: (Definitionen) Im Teil B werden die vorkommenden holzfachlichen Begriffe genau definiert.
- Teil C: (Rohholz) Hier wird genau geregelt wie die Qualitätssortierung bei Rundholz vorgenommen wird.
- Teil D: (Schnittholz) Im letzten Teil wird die Klassifizierung von Schnittholz genau geregelt.
In den ÖHU ist auch die Ö-Norm L1021 verankert. Diese regelt, wie Merkmale zur Qualifizierung von Rundholz zu messen sind.