Qualitätssortierung und Abmaß
Einer der wichtigsten Schritte ist die Qualitätssortierung des verkauften Rundholzes. Hier kommt wie immer auch der Schlussbrief zum Tragen. Sollte nichts Gesondertes vereinbart sein, so gelten die Qualitätsmerkmale laut den Österreichischen Holzhandelsusancen.
Heutzutage erfolgt die Qualitätssortierung sehr häufig auf der Messanlage im Sägewerk. Hier trägt der Käufer die Kosten für die Übernahme. Wird im Schlussbrief "Werksübernahme" vereinbart erklärt man sich bereit, das elektronische Abmaß zu akzeptieren. Auf Wunsch kann auch der Verkäufer (oder ein von ihm Bevollmächtigter) bei der Übernahme im Sägewerk dabei sein, um die Rundholzklassifizierung zu überwachen. Bei der Übernahme im Wald, dem "Waldabmaß" trägt der Verkäufer die Kosten der quantitativen und qualitativen Übernahme. Abfuhr Qualität, Sortierung und Messen des Holzes sollte daher überwacht und durch eigene Aufzeichnungen und einen vollständig ausgefüllten Lieferschein festgehalten werden.
Wie alle Messungen von wertbestimmenden Merkmalen, unterliegt auch die Rundholzvermessung einer Ö-NORM und die dazu verwendeten Instrumente der Eichpflicht. Die Ö-NORM lautet Ö-NORM L1021 und ist in den Österreichischen Holzhandelsusancen als geltende Norm verankert. Diese Norm regelt die Vermessung von Rundholz. Es wird genau beschrieben wie Holzmerkmale zu messen und zu beurteilen sind. Seit der letzten Novellierung der Ö-NORM wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Messanlagen unterschieden: Messanlagen zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale von Rundholz (MAWM). Diese Anlagen können zusätzlich zum Mittendurchmesser, Messgutlänge und Rauminhalt die Merkmale Abholzigkeit und Krümmung geeicht vermessen. Elektronische Rundholzmessanlage (RHMA) Bei diesen Anlagen ist die Messung von Abholzigkeit und Krümmung nicht geeicht Eine Messung beider Merkmale war zwar bisher möglich jedoch nur mit Konformitätserklärung zulässig.
Der letzte Schritt des Holzverkaufes ist die Kontrolle des Abmaßprotokolls.
Quantiativ lässt sich die ungefähre Richtigkeit einer Nutzung leicht überprüfen. Dazu müssen nur die Waldlieferscheine aufsummiert werden (siehe Artikel Holzabfuhr). Im Regelfall wird vom LKW Fahrer die geschätzte Summe auf den Lieferschein geschrieben. Hat man nur die Anzahl der Fahrten, so können diese mit Faustzahlen (bei LKWW mit Anhänger Fichte/Tanne circa 25 Festmeter) leicht überprüft werden.
In letzter Zeit haben sich über die Plattform Forst Holz Papier immer mehr Standards für die Holzbranche durchgesetzt. Einer dieser Standards sind Systeme zur Analyse und Kontrolle von Werksabmaßen. Diese Abmaßanalysen werten das elektronische Werksabmaß aus. Dadurch lassen sich Ausfromungsfehler gut darstellen.
Der örtliche Waldaufseher berät Sie gerne.