Schlussbrief ausfüllen
Die wesentlichen Inhalte welche einem Schlussbrief (=Kaufvertrag) zugrunde liegen, sind in den Österreichischen Holzhandelsusancen geregelt.
Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge voll gültig und somit bindend. Eine schriftliche Ausfertigung erfolgt, wenn es von beiden Seiten erwünscht ist. Bei mündlichen Verträgen ist die Beweisführung schwierig falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Deshalb sollte bei jedem Holzgeschäft ein Schlussbrief aufgesetzt werden. Es gibt von der Plattform Forst Holz Papier (FHP) einen vorgefertigten Musterschlussbrief, welcher zur Verfügung gestellt wird. Dieser Schlussbrief wird immer rechtlich auf dem aktuellen Stand gehalten und enthält die wichtigsten Inhalte, die man jedenfalls vereinbaren sollte.
Viele Sägewerke und Holzhändler haben jedoch eigene Schlussbriefe. Bei Unsicherheiten über die Vertragsinhalte sollte man sich an im Holzgeschäft versierte Personen z.B. den örtlichen Waldaufsher wenden. Generell gelten für alle Rundholzeinkäufe im Inland die Österreichischen Holzhandelsusancen als vereinbart, außer sie werden ausdrücklich von beiden Seiten nicht erwünscht und durch eigene Regelungen ersetzt.
Ein Punkt auf den man achten sollte, vor allem bei Rahmenverträgen welche über längere Zeit gelten sind Katastrophenklauseln. Diese regeln die Handhabung des Verkaufs nach Überangebot durch Katastrophen und den dadurch entstehenden Preisverfall.