Vor der Nutzung Angebote einholen
Da nicht jeder Käufer das gleiche Sortiment kaufen will und mit seiner eigenen Strategie im Einkauf auftritt, ist es sinnvoll schriftliche Angebote einzuholen. Auch sind regionale Versorgungsmöglichkeiten der Sägewerke ausschlaggebend über ihre Preispolitik. In der Vergangenheit hat sich oft gezeigt, dass in geographisch nahen Gebieten deutliche Preisdifferenzen herrschen.
Hat man Angebote vorliegen, sollte man diese vergleichen. Dabei darf man sich jedoch nicht durch hohe Preise für einzelne Sortimente blenden lassen, die unter Umständen nur zu einem kleinen Anteil bei der Nutzung anfallen. Daher ist es wichtigt, noch vor Vertragsabschluss ungefähr zu wissen, welche Sortimente sich aus der Nutzung ergeben.
Für den Angebotsvergleich hat der Landesforstdienst ein Werkzeug entwickelt, mit dem man einfach und schnell mehrere Angebote vergleichen kann. Dieser Angebotsvergleichsrechner ist auf der Homepage des Land Tirol unter dem Bereich Holzmarkt frei zugänglich. Der Angebotsvergleich kann auf Nachfrage auch vom örtlichen Gemeindewaldaufseher durchgeführt werden.
Ist es mit dem Käufer (Sägewerk, Holzhändler) abgesprochen, sollte man auf Käuferwünsche bezüglich der Ausformung eingehen. Dieser Mehraufwand sollte sich jedoch auch im Preis niederschlagen.
Sofern nicht andere Fristen vereinbart werden, sind nach den Österreichischen Holzhandelsusancen schriftliche Angebote des Käufers nach Postzustellung zehn Tage gültig (Poststempel). Wenn das Angebot über Mail oder Fax ergeht, läuft die Frist nach sechs Tagen ab. Angebote sind nicht bindend, wenn eine Klausel wie "unverbindlich oder freibleibend" eingearbeitet ist.